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Vielflieger

Wenn etwas schief geht

a) Verspätungen - Wir sind stets darum bemüht, Verspätungen zu vermeiden. Bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden erhalten Sie von uns eine Mitteilung mit detaillierten Informationen hinsichtlich Ihrer Entschädigungsansprüche, wie Erfrischungen, Telefonaten und Übernachtungsmöglichkeiten. Bei Verspätungen erhalten Sie grundsätzlich regelmäßig Informationen zur aktuellen Lage.

b) Flugumleitungen - Sollte es zu einer Flugumleitung kommen, bringen wir Sie auf die beste verfügbare Art und Weise an Ihren Zielort. Sollte die Flugumleitung eine Übernachtung notwendig machen, stellen wir Ihnen kostenlos eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung.

c) Stornierungen - Sollte ein Flug storniert werden, bemühen wir uns, Ihnen dies baldmöglichst mitzuteilen. Sollte ein Flug am Abflugtag storniert werden, erhalten Sie von uns eine entsprechende Mitteilung mit detaillierten Informationen hinsichtlich der Entschädigungsansprüche wie Erfrischungen, Telefonate und Übernachtungsmöglichkeiten. Beachten Sie diesbezüglich bitte auch Seite 5 unseres Serviceversprechens, wo außergewöhnliche Umstände aufgeführt sind, unter denen kein Anspruch auf Entschädigungsleistungen besteht.

d) Verspätetes Gepäck - Sollte Ihr Gepäck auf einem späteren Flug befördert werden, wird es Ihnen so schnell wie möglich vom Ankunftsflughafen zugeschickt. Wenn es sich um Ihren Hinflug handelt, erhalten Sie von uns bei Vorlage entsprechender Belege pro Person sowie pro 24 Stunden Verspätung eine Entschädigung von bis zu 25 £ (bis maximal 75 £). Wenn Sie eine Entschädigung über 75 £ beantragen möchten, müssen Sie die Höhe Ihres Verlusts nachweisen. Unter Umständen ist in diesem Fall Ihre Versicherung zuständig. Für Übergepäck besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Weitere Informationen hierzu siehe unten.

e) Übergepäck - Die Beförderung von Übergepäck hängt von dem auf dem Flug verfügbaren Raum und dem Gewicht ab und erfolgt nur, wenn die entsprechende Gebühr vom Fluggast beglichen wurde. Kann das Übergepäck nicht auf dem gleichen Flug befördert werden, wird es so schnell wie möglich an den ursprünglichen Zielflughafen weitergeleitet. Flybe ist berechtigt, von Fluggästen die Abholung dieser Gepäckstücke nach Ankunft zu verlangen.

f) Abweisung von Fluggästen - Sollten wir nicht in der Lage sein, alle auf einem Flug gebuchten Fluggäste zu befördern, die über ein gültiges Ticket oder eine Buchungsbestätigung verfügen und rechtzeitig eingecheckt haben, so passiert Folgendes: Wir bieten Fluggästen eine Entschädigung für den freiwilligen Verzicht auf Ihren Sitzplatz an. Sollten sich nicht genügend Fluggäste zu einem freiwilligen Verzicht auf ihren Sitzplatz bereit erklären, müssen Fluggäste abgewiesen werden. Abgewiesene Fluggäste erhalten eine entsprechende Mitteilung mit detaillierten Informationen hinsichtlich ihrer Entschädigungsansprüche.

Für weitere Informationen zu den Bestimmungen zum Entschädigungsanspruch für abgewiesenen Fluggäste können Sie hier ein Exemplar der "Bestimmungen zu Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen im Fall von Nichtbeförderung (EG) Nr. 261/2004 in Großbritannien und Nordirland" herunterladen. Dieses steht im PDF-Format zur Verfügung und kann mit Adobe Reader geöffnet werden. (259KB)





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