Passagiere können jetzt Flüssigkeiten wie Toilettenartikel durch die Sicherheitskontrolle des Flughafens mitnehmen. Dazu gehören:
Voraussetzung ist, dass die Behälter nicht mehr als 100 ml fassen können.
Alle einzelnen Flüssigkeiten müssen problemlos in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel von max. einem Liter bzw. rund 20 x 20 cm passen (etwa die Größe eines kleinen Gefrierbeutels). Der Beutel muss in das zugelassene Handgepäckstück (von maximal 50 x 35 x 23 cm) passen. Passagiere werden allerdings dazu aufgefordert, den Beutel an der Sicherheitskontrolle des Flughafens vorzuzeigen. Größere Flüssigkeitsmengen können immer noch im aufzugebenden Gepäck befördert werden.
Weitere Informationen finden Sie u.a. auf der Website des Verkehrsministeriums
Gefährliche Gegenstände
Die folgenden Gegenstände werden von den Flughafensicherheitsbeamten gemäß den Richtlinien des britischen Verkehrsministeriums abgewiesen oder eingezogen. Die aufgeführten gefährlichen Gegenstände sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Scharfe Gegenstände wie Scheren, jegliche Art von Messern, Werkzeuge sowie scharfe Zubehörteile wie Schraubendreher, Spielzeugwaffen, Spritzen, Sportausrüstung oder sonstige Gegenstände, die als Sicherheitsrisiko für Fluggäste oder Besatzung angesehen werden, dürfen nicht mit in die Flugzeugkabine genommen werden, sondern müssen im aufzugebenden Gepäck verstaut werden.
Zu diesen gefährlichen Gegenständen gehören:Sonstige nicht aufgeführte Gegenstände, die bei der Check-in-Kontrolle als gefährlich erachtet werden (oder die Sicherheit der Maschine bzw. seiner Insassen gefährdet), werden eingezogen.
Wenn Sie Fragen zu einem Gegenstand haben, wenden Sie sich bitte an unser Kunden-Callcenter.
Sondergepäck (wie Golfschläger, Fahrräder, Musikinstrumente usw.) kann gegen eine Gebühr von 22,50 GBP / 35 EUR / 52 CHF pro Gepäckstück mitgeführt werden; Snowboards und Surfboards für jeweils 22,50 GBP / 35 EUR / 52 CHF. Die Beförderung hängt vom verfügbaren Platz und Gewicht ab und nicht vom zulässigen Freigepäck pro Person. Das zulässige aufzugebende Gepäck wird bei der Gebührenerhebung für Übergepäck nicht berücksichtigt. Bedenken Sie bitte, dass Kredit- oder EC-Kartenzahlungen der Gebühren für Sondergepäck mit einer Gebühr belegt werden; Zahlungen können jedoch auch am Schalter in Bar oder per Scheck vorgenommen werden.
Golfausrüstung
Die Mitnahme von Golfschlägern kann über unser Kunden-Callcenter. Hierfür werden Gebühren in Höhe von 22,50 GBP / 35 EUR / 52 CHF pro Schlägersatz und Strecke erhoben. Sollte bei Ihren Flügen bereits der verfügbare Platz für Skier oder Golfschläger ausgebucht sein, können Sie Ihre Buchung innerhalb von 24 Stunden kostenlos stornieren. Sollte der verfügbare Platz für Golfschläger bereits ausgebucht sein, so werden ihre Golfschläger auf Stand-by-Basis angenommen. Eine Buchung im Voraus ist dann nicht mehr erforderlich.
Skiausrüstung
Die Mitnahme einer Skiausrüstung kann über unser Kunden-Callcenter. Hierfür werden Gebühren in Höhe von 22,50 GBP / 35 EUR / 52 CHF pro Ausrüstung und Strecke erhoben. Die Anzahl der Skiausrüstungen, die befördert werden kann, hängt vom Flugzeugtyp ab:
Sollte bei Ihren Flügen bereits der verfügbare Platz für Skier oder Golfschläger ausgebucht sein, können Sie Ihre Anmeldung innerhalb von 24 Stunden kostenlos stornieren.
Fahrräder
Für Fahrräder müssen die folgenden Vorkehrungen getroffen werden: Der Lenker muss gedreht und in Rahmenrichtung befestigt, die Pedalen entfernt oder nach innen gedreht, das Vorderrad entfernt und sicher am Rahmen angebracht und die Luft vollständig aus den Reifen abgelassen werden. Anschließend sollte das Fahrrad möglichst in eine Tasche oder einen Karton verstaut werden.
Surfboards & Snowboards
Surfboards, Snowboards, Windboards und Segel werden auf Standby-Basis gegen eine Gebühr von 22,50 GBP / 35 EUR / 52 CHF pro Flug befördert.
Die zulässigen Höchstmaße hierfür sind:
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Rückerstattung erhalten, wenn Sie die Mitnahme von Skiausrüstung oder Golfschlägern angemeldet haben und diese schließlich doch nicht mitnehmen.
Wir übernehmen keine Haftung für die Beschädigung von Gegenständen, die unrechtmäßig im aufzugebenden Gepäck mitgeführt werden, einschließlich zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, besondere Wertgegenstände wie Geld, Schmuck, Edelmetalle, Computer, Elektrogeräte, Verhandlungspapiere, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsdokumente, Reisepässe und andere Ausweisdokumente oder Muster. Mehr Informationen dazu finden Sie unter den Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Es liegt im Interesse des Fluggastes, für eine angemessene Reiseversicherung zu sorgen oder eine Gepäckversicherung für die an Bord oder im Frachtraum der Maschine beförderten Gegenstände abzuschließen.
Betragsmäßige Angabe des Interesses an der Ablieferung / Zuschlag auf den zusätzlichen Gepäckwert
Gemäß dem Montrealer Übereinkommen beschränkt sich die Haftung von Flybe für verloren gegangenes, beschädigtes oder verzögertes Gepäck auf 1000 Sonderziehungsrechte pro Fluggast. Flybe ermöglicht es seinen Fluggästen, einen höheren Wert von bis zu 2000 Sonderziehungsrechten pro Person anzumelden, sofern die nachfolgend genannten Kriterien erfüllt werden können.
Es wird pro Strecke eine feststehende Verwaltungsgebühr in Höhe von 22,50 GBP / 35 EUR / 52 CHFerhoben, und zwar jeweils getrennt für Hin- und Rückflug. Über diesen Betrag wird eine Quittung ausgestellt. Es handelt sich dabei nicht um eine Versicherungsprämie. Für jeden in der Folge geltend gemachten Anspruch ist der Verlust nachzuweisen.
Fluggäste, die einen zusätzlichen Gepäckwert anmelden möchten, können dies am Ticketschalter im Flughafen tun. Sie müssen dazu zusammen mit ihrem Gepäck spätestens zwei Stunden vor Abflug vorstellig werden. Anmeldung und Zahlung des erhobenen Zuschlags müssen vor dem Einchecken erfolgen.
Die betreffenden Gegenstände müssen angemessen verpackt sein, und das eingecheckte Gepäckstück muss in geeigneter Weise gesichert oder abgeschlossen sein.
Flybe behält sich das Recht vor, die angemeldeten Gegenstände zu untersuchen und in einer Bestandsliste aufzuführen, die vom Fluggast und dem Mitarbeiter zu unterzeichnen ist. Das eingecheckte Gepäckstück muss anschließend vom Fluggast in Anwesenheit des Agenten abgeschlossen werden.
Wenn ein Fluggast einen Zusatzwert für sein Gepäck anmeldet, so wird dieses nur durch Flybe entgegengenommen und kann nicht weiter bei einer anderen Fluglinie eingecheckt werden.
* Ein Sonderziehungsrecht ist eine internationale Währungseinheit. Der Wert eines Sonderziehungsrechts wird an jedem Banktag neu berechnet. Einzelheiten zum aktuellen Wechselkurs finden Sie unter www.imf.org/external/fin.htm
Flybe-Gepäckrichtlinien