Am 1. Dezember 2009 haben sich unsere Bestimmungen zu zusätzlichen Gepäckstücken geändert.
Bitte beachten Sie die folgenden Gepäckregelungen und -bestimmungen:
Aus Sicherheitsgründen gilt für einzelne aufgegebene Gepäckstücke ein zulässiges Höchstgewicht von 30 kg.
Hinweis: Da wir Fluggästen auch die Beförderung einer Skiausrüstung gestatten müssen, wird die zusätzliche Gepäckgrenze von 20 kg nur vorbehaltlich verfügbarem Platz und für Flüge von oder ab einem der folgenden Flughäfen gewährt: Chambery, Bern, Genf und Salzburg. Sollten wir nicht in der Lage sein, Ihr Gepäckstück zu einem dieser Ziele zu befördern, wird Ihnen die Gebühr für das zweite Gepäckstück zurückerstattet. Dies gilt nicht für Skiausrüstungen, deren Buchung durch das Flybe Kunden-Callcenter bestätigt wurde.
Sie dürfen ein Handgepäckstück an Bord des Flugzeugs mitführen. Die zulässigen Höchstabmessungen betragen 50 x 35 x 23 cm. Das Handgepäck darf nicht mehr als 10 kg wiegen. Fluggäste, die mit Flybe Economy Plus reisen, dürfen zusätzlich einen Laptop mitführen.
Bitte beachten Sie, dass diese Höchstabmessungen für Gepäckstücke einschließlich Rollen gelten.
Passagiere können jetzt Flüssigkeiten wie Toilettenartikel durch die Sicherheitskontrolle des Flughafens mitnehmen. Dazu gehören:
Bitte achten Sie darauf, dass die Flüssigkeitsbehälter nicht mehr als jeweils 100 ml enthalten.
Alle einzelnen Flüssigkeiten müssen problemlos in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel von max. einem Liter bzw. rund 20 x 20 cm passen (etwa die Größe eines kleinen Gefrierbeutels). Der Beutel muss in das zugelassene Handgepäckstück passen. Passagiere werden allerdings dazu aufgefordert, den Beutel an der Sicherheitskontrolle des Flughafens vorzuzeigen. Größere Flüssigkeitsmengen können im aufzugebenden Gepäck befördert werden.
Weitere Informationen finden Sie u.a. auf der Website des Verkehrsministeriums.
Die folgenden Gegenstände werden von den Flughafensicherheitsbeamten gemäß den Richtlinien des britischen Verkehrsministeriums abgewiesen oder eingezogen. Die aufgeführten gefährlichen Gegenstände sind von der Beförderung ausgeschlossen.
Scharfe Gegenstände wie Scheren, jegliche Art von Messern, Werkzeuge sowie scharfe Zubehörteile wie Schraubendreher, Spielzeugwaffen, Spritzen, Sportausrüstung oder sonstige Gegenstände, die als Sicherheitsrisiko für Fluggäste oder Besatzung angesehen werden, dürfen nicht mit in die Flugzeugkabine genommen werden, sondern müssen im aufzugebenden Gepäck verstaut werden.
Zu diesen gefährlichen Gegenständen gehören:
Gegenstände, die als gefährlich erachtet werden oder die Sicherheit der Maschine bzw. seiner Insassen gefährden, werden eingezogen. Bei Fragen zu bestimmten Gegenständen wenden Sie sich bitte an das Flybe Kunden-Callcenter.
Es besteht kein Anspruch auf die Beförderung von Übergepäck. Die Beförderung erfolgt nur, wenn genügend Platz im Frachtraum der Maschine vorhanden ist und gegen eine Gebühr (derzeit 12 GBP / 14 EUR / 20 CHF pro zusätzlichem Kilo für die ersten drei Kilos, 15 GBP / 17 EUR / 25 CHF pro zusätzlichem Kilo für 4 bis 6 Kilos und 20 GBP / 23 EUR / 34 CHF für jedes weitere Kilo). Die Gebühren können für Strecken, die nicht von Flybe bedient werden, wie Franchise- und Codeshare-Strecken, abweichen und werden bei Bezahlung zu den jeweils geltenden Sätzen in Rechnung gestellt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über das Flybe Kunden-Callcenter.
Die Mitnahme von Golfschlägern kann über unser Flybe Kunden-Callcenter innerhalb von 24 Stunden Ihrer Flugbuchung angemeldet werden. Hierfür werden Gebühren in Höhe von 28 GBP / 30 EUR / 48 CHF pro Schlägersatz und Strecke erhoben. Sollte bei Ihren Flügen bereits der verfügbare Platz für Skier oder Golfschläger ausgebucht sein, können Sie Ihre Anmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Buchung kostenlos stornieren. Sollte der verfügbare Platz für Golfschläger bereits ausgebucht sein, so werden Ihre Golfschläger auf Stand-by-Basis angenommen. Eine Buchung im Voraus ist dann nicht mehr erforderlich.
Die Mitnahme von Skiern kann über unser Flybe Kunden-Callcenter innerhalb von 24 Stunden Ihrer Flugbuchung angemeldet werden. Hierfür werden Gebühren in Höhe von 28 GBP / 30 EUR / 48 CHF pro Skiersatz und Strecke erhoben. Es kann nur eine begrenzte Anzahl an Skiausrüstungen befördert werden. Die Anzahl hängt von der genutzten Maschine ab:
Sollte bei Ihren Flügen bereits der verfügbare Platz für Skier oder Golfschläger ausgebucht sein, können Sie Ihre Anmeldung innerhalb von 24 Stunden nach Buchung kostenlos stornieren.
Sondergepäck (wie Golfschläger, Fahrräder, große Musikinstrumente usw.) kann gegen eine Gebühr von 28 GBP / 30 EUR / 48 CHF pro Gepäckstück mitgeführt werden. Für Snowboards und Surfbretter wird eine Gebühr von 28 GBP / 30 EUR / 48 CHF pro Gepäckstück berechnet. Die Beförderung hängt vom verfügbaren Platz und Gewicht ab und nicht von der zulässigen Gepäckgrenze pro Person. Das zulässige aufzugebende Gepäck wird bei der Gebührenerhebung für Übergepäck nicht berücksichtigt.
Für Fahrräder müssen die folgenden Vorkehrungen getroffen werden: Der Lenker muss gedreht und in Rahmenrichtung befestigt, die Pedale entfernt oder nach innen gedreht, das Vorderrad entfernt und sicher am Rahmen angebracht und die Luft vollständig aus den Reifen abgelassen werden. Anschließend sollte das Fahrrad in einer Tasche oder einem Karton verstaut werden.
Die Beförderung erfolgt auf Standby-Basis. Pro Strecke wird eine Gebühr von 28 GBP / 30 EUR / 48 CHF berechnet. Die zulässigen Höchstmaße für Boards und Segel sind:
Bitte beachten Sie, dass Sie keine Rückerstattung erhalten, wenn Sie die Mitnahme von Skiausrüstung oder Golfschlägern angemeldet haben und diese letztendlich doch nicht mitnehmen.
Fluggäste können einen Kinderwagen oder einen Kindersitz pro Kind oder Kleinkind mitführen. Diese werden kostenlos befördert.
Fluggäste können ein Gepäckstück kostenlos aufgeben. Das Gewicht des Gepäckstücks ist auf 20 kg begrenzt. Flybe Economy Plus Fluggäste dürfen ein Gepäckstück bis 30kg kostenlos mitführen. Das zulässige Höchstgewicht für ein aufzugebendes Gepäckstück liegt bei 30kg . Für ein zweites Gepäckstück und alle weiteren Gepäckstücke, die aufgegeben werden, wird eine Übergepäckgebühr von 10 GBP berechnet. Diese Gebühr fällt auch für Gepäckstücke an, die mehr als 20 kg wiegen. Gepäckstücke, die scharfe oder spitze Gegenstände beinhalten, müssen eingecheckt werden. Für das Handgepäck (1 Gepäckstück) ist ein Gewicht von 6 kg zulässig. Das Handgepäck muss in die Abmessungsprüfvorrichtung am Flughafen passen und wird gewogen. Gepäckstücke, die zu groß bzw. zu schwer sind, müssen aufgegeben und können nicht als Handgepäck mitgeführt werden. Hierfür fallen entsprechende Gebühren an. Alleinreisende Kinder müssen keine Gepäckgebühren entrichten. Für Sperrgepäck wie Golfschläger oder Skier fällt eine Gebühr von 10 GBP / 13 EUR pro Streckenabschnitt an. Das Freigepäck für Kinder beträgt 20kg . Loganair behält sich das Recht vor, Gepäckgebühren ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die Gebühren werden zum Zeitpunkt der Gepäckbuchung zu den aktuell geltenden Sätzen berechnet.
Wir übernehmen keine Haftung für die Beschädigung von Gegenständen, die unrechtmäßig im aufzugebenden Gepäck mitgeführt werden, einschließlich zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, besondere Wertgegenstände wie Geld, Schmuck, Edelmetalle, Computer, Elektrogeräte, Verhandlungspapiere, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsdokumente, Reisepässe und andere Ausweisdokumente oder Muster. Mehr Informationen dazu finden Sie in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Es liegt im Interesse des Fluggastes, für eine angemessene Reiseversicherung zu sorgen oder eine Gepäckversicherung für die an Bord oder im Frachtraum der Maschine beförderten Gegenstände abzuschließen.
Gemäß dem Montrealer Übereinkommen beschränkt sich die Haftung von Flybe für Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck auf 1131 SDR¹. Flybe gestattet es Fluggästen, einen höheren Wert von bis zu 2000 SDR pro Person anzumelden, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind. Eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 GBP / 40 EUR / 55 CHF wird pro Streckenabschnitt für jeweils Hin- und Rückflug erhoben. Für diesen Betrag wird eine entsprechende Quittung ausgestellt. Hierbei handelt es sich nicht um eine Versicherungsprämie. Für jegliche darauffolgende Forderungen ist der Nachweis eines Verlustes zu erbringen. Fluggäste können einen höheren Wert am Flybe-Ticketschalter am Flughafen anmelden und müssen hierzu persönlich mit Gepäck mindestens zwei Stunden vor geplantem Abflug erscheinen. Die Anfrage und Bezahlung des Zuschlags für den höheren Wert muss vor dem Einchecken erfolgen. Die Gegenstände müssen angemessen verpackt sein und aufgegebene Gegenstände entsprechend gesichert oder verschlossen sein. Flybe behält sich das Recht vor, die jeweiligen Gegenstände zu prüfen, und wird diese auf einer Bestandsliste verzeichnen, die vom Fluggast und einem Flybe-Mitarbeiter unterzeichnet wird. Der aufzugebene Gegenstand muss anschließend vom Fluggast in Gegenwart des Vertreters verschlossen werden. Wenn ein Fluggast einen höheren Wert für sein Gepäck anmeldet, wird dies lediglich für Flybe-Flüge entgegengenommen und kann anschließend nicht bei anderen Fluggesellschaften aufgegeben werden.
¹ Ein SDR (Sonderziehungsrecht) ist eine internationale Währungseinheit. Der Wert eines SDR wird an jedem Bankarbeitstag neu berechnet. Einzelheiten zum aktuellen Wechselkurs finden Sie auf www.imf.org/external/fin.htm.