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Sonstige Gepäckarten

Allgemeine Gepäckbestimmungen 



Allgemeine Gepäckeinschränkungen

Bitte beachten Sie die folgenden Gepäckeinschränkungen und -bestimmungen:

Das zulässige Höchstgewicht für einzelne, aufgegebene Gepäckstücke liegt bei 30 kg.

Gefährliche Gegenstände
Die folgenden Gegenstände werden von den Flughafensicherheitsbeamten gemäß den Richtlinien des britischen Verkehrsministeriums abgewiesen oder eingezogen. Die aufgeführten gefährlichen Gegenstände sind von der Beförderung ausgeschlossen.

Scharfe Gegenstände wie Scheren, jegliche Art von Messern, Werkzeuge sowie scharfe Zubehörteile wie Schraubendreher, Spielzeugwaffen, Spritzen, Sportausrüstung oder sonstige Gegenstände, die als Sicherheitsrisiko für Fluggäste oder Besatzung angesehen werden, dürfen nicht mit in die Flugzeugkabine genommen werden, sondern müssen im aufgegebenen Gepäck verstaut werden.

Gefährliche Gegenstände umfassen Folgendes:
Gefüllte Sauerstoffflaschen für Tauchausrüstungen / Bleichstoffe / Campinggasflaschen / Zigarettenanzünder (inklusive Nachfüllbehälter) / Korrosive Materialien / Tiefgekühlte Gase - flüssiger Stickstoff / Sprengstoff / Feuerwerkskörper jeder Art / Signalraketen / Brennbare & Nicht brennbare Gase - Spraydosen / Brennbare Flüssigkeiten wie Farbe / Verdünner und Lösungsmittel / Brennbare Feststoffe - Zünder / Gasflaschen jeder Art / Infektiöse Substanzen / Abwehr- oder Betäubungssprays / Quecksilber / Oxidierende Materialen / Organische Peroxide / Giftstoffe / Tränengas / Radioaktive Materialien

Sonstige nicht aufgeführte Gegenstände, welche bei der Check-In-Kontrolle als gefährlich erachtet werden (oder die Sicherheit der Maschine bzw. seiner Insassen gefährdet), werden eingezogen.

Bei Fragen zu bestimmten Gegenständen wenden Sie sich bitte an das Flybe Kunden-Callcenter. Tel: 0871 700 0535 (10p/min; evtl. höhere Kosten für Anrufe von Mobiltelefonen oder aus bestimmten Netzen).)

Gebühren für Übergepäck
Ein Anspruch auf Beförderung von Übergepäck besteht nicht. Die Beförderung erfolgt nur, wenn genügend Platz im Frachtraum der Maschine vorhanden ist und gegen eine Gebühr von GBP9,00 (EUR 12,00, CHF 18,00) pro zusätzlichem Kilo. (Die Gebühren können für Strecken, die nicht von Flybe bedient werden wie Franchise- und Codeshare-Strecken, abweichen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über das Flybe Kunden-Callcenter. Tel: 0871 700 0535 (10p/min; evtl. höhere Kosten für Anrufe von Mobiltelefonen oder aus bestimmten Netzen).


Sonstige Gepäckarten

Sondergepäck (wie Golfschläger, Fahrräder, Musikinstrumente usw.) kann gegen eine Gebühr von 22.5 GBP, 35 EUR, 52 CHF pro Gepäckstück mitgeführt werden. Für Snowboards und Surfbretter werden 22.5 GBP, 35 EUR, 52 CHF pro Gepäckstück berechnet. Die Beförderung hängt von dem verfügbaren Platz und Gewicht ab und nicht von der individuellen Freigepäckgrenze. Die Freigepäckgrenze wird bei der Gebührenerhebung für Übergepäck nicht berücksichtigt. Bitte beachten Sie, dass für Übergepäckgebühren Kredit-/Debitkartengebühren anfallen. Die Bezahlung kann auch am Check-In-Schalter in bar oder per Scheck vorgenommen werden.

Golfausrüstung
Für Strecken, die von unseren Boeing 737 bedient werden, ist die Vorbuchung von Golfschlägern nur über unser Kunden-Callcenter innerhalb von 24 Stunden Ihrer Flugbuchung möglich. Hierfür werden Gebühren in Höhe von 22.5 GBP, 35 EUR, 52 CHF pro Golfset und Strecke erhoben. Bitte beachten Sie die folgenden Einschränkungen: Es darf jeweils nur ein Golfschlägerset pro Person mitgeführt werden, wobei höchstens 14 Schläger in einer verschließbaren Tasche, 12 Bälle und ein Paar Golfschuhe zulässig sind.

Skiausrüstung
Skier können über unser Kunden-Callcenter innerhalb von 24 Stunden Ihrer Flugbuchung vorgebucht werden. Hierfür werden Gebühren in Höhe von22.5 GBP, 35 EUR, 52 CHF pro Paar und Strecke erhoben. Sollte bei Ihren Flügen bereits der verfügbare Platz für Skier oder Golfschläger ausgebucht sein, können Sie Ihre Buchung innerhalb von 24 Stunden kostenlos stornieren.

Fahrräder

Für Fahrräder müssen die folgenden Vorkehrungen getroffen werden: Der Lenker muss gedreht und in Rahmenrichtung befestigt, die Pedale entfernt oder nach innen gedreht, das Vorderrad entfernt und sicher am Rahmen angebracht und die Luft vollständig aus den Reifen abgelassen werden. Anschließend sollte das Fahrrad wenn möglich in einer Tasche oder einem Karton verpackt werden.

Surfbretter & Snowboards

Surfbretter, Snowboards, Windboards und Segel werden auf Standby-Basis gegen eine Gebühr von 22.5 GBP, 35 EUR, 52 CHF pro Flug befördert.
Die zulässigen Höchstmaße hierfür sind:

Auf unserer Turboprop-Maschine (Dash 8) bis zu einer Länge von 165 cm.
Auf unseren Jets (146 und 737) bis zu einer Länge von ca. 3 m.


Allgemeine Gepäckbestimmungen zum fairen Angebot von Flybe

  1. Für aufgegebene Gepäckstücke von bis zu 20 kg wird eine Gebühr in Höhe von EUR19,00 pro Gepäckstück und Strecke berechnet. Bei Gepäckbuchungen von bis zu zwei Stunden vor geplantem Abflug über die Flybe-Website, das Flybe-Callcenter oder Ihr Reisebüro, wird eine reduzierter Gebührensatz von EUR11,00 pro Gepäckstück und Strecke berechnet.
  2. Die Bezahlung der Gepäckgebühren kann auch am Flughafen erfolgen, wobei für Gepäckstücke von bis zu 20 kg eine Gebühr von EUR18.00 pro Gepäckstück und Strecke berechnet wird. Die Bezahlung in voller Höhe muss entweder in bar oder per Kredit-/Debitkarte erfolgen. Mehrere Zahlungsarten für eine Buchung sind nicht zulässig.
  3. Flybe Economy Plus-Fluggästen steht die kostenlose Mitführung von Gepäckstücken von bis zu 30 kg zu.
  4. Für Fluggäste mit Übergepäck wird am Flughafen eine Übergepäckgebühr von EUR13,00 pro Kilo erhoben.
  5. Sollte die Buchung mehr Gepäckstücke umfassen als tatsächlich mitgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
  6. Gepäckstücke, die scharfe Gegenstände enthalten, müssen aufgegeben und im Frachtraum befördert werden, wobei hierfür die entsprechenden Gebühren gelten.
  7. Als Handgepäck ist ein Gepäckstück von 10 kg zulässig.
  8. Jegliche Handgepäckstücke müssen in die Prüfvorrichtungen am Flughafen passen und werden gewogen. Gepäckstücke, welche die zulässigen Abmessungen oder das zulässige Gewicht überschreiten, müssen aufgegeben werden, wobei die entsprechenden Gebühren gelten.
  9. Für alleinreisende Kinder wird keine Gepäckgebühr erhoben.
  10. Sondergepäck wie Golfschläger oder Skier fällt nicht unter die Freigepäckgrenze sondern wird zu den in den Fluginformationen angegeben Gebühren befördert. Für Golfschläger werden zum Beispiel Gebühren von 22.5 GBP, 35 EUR, 52 CHF pro Strecke berechnet.
  11. Für Fluggäste, welche einen internationalen Flug mit einer anderen Fluggesellschaft gebucht haben und einen Anschlussflug antreten, fallen keine Gepäckgebühren an. Bitte beachten Sie jedoch, dass beide Strecken mit dem Anschlussflugtarif auf dem gleichen Ticket angegeben sein müssen.
  12. Wenn Sie zwei Flüge mit einer einzigen Flugnummer antreten, z.B. von Belfast nach Jersey über Gatwick, wird die Gepäckgebühr für diesen Flug nur einmal berechnet. Haben Ihre Flüge jedoch nicht die gleiche Flugnummer (also eine Flugnummer für die gesamte Strecke), werden die Gepäckgebühren für jede Teilstrecke einzeln erhoben.
  13. Kleinkinder haben keinen Anspruch auf eine Freigepäckgrenze.




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