Mein
Flug
E-Mail-
Angebote

Vielflieger

Gepäck

Allgemeine Gepäckbeschränkungen

Bitte beachten Sie die folgenden Gepäckregelungen und -bestimmungen:
  • Aufzugebendes Gepäck für Flybe-Economy-Plus-Fluggäste
    30 kg pro Person (mit Ausnahme von Kleinkindern)
  • Handgepäck für Flybe-Economy-Plus-Passagiere
    Zulässige Höchstabmessungen = 50 x 35 x 23 cm
    Zulässiges Höchstgewicht = 10 kg 
  • Aufzugebendes Gepäck für Economy-Fluggäste
    20 kg pro Person (mit Ausnahme von Kleinkindern)
  • Handgepäck für Economy-Fluggäste
    Zulässige Höchstabmessungen = 50 x 35 x 23 cm
    Zulässiges Höchstgewicht = ein Gepäckstück von 10 kg
Das zulässige Höchstgewicht für einzelne, aufzugebende Gepäckstücke beträgt 30 kg.

Wichtige Informationen zur Beförderung von Flüssigkeiten

Passagiere können jetzt Flüssigkeiten wie Toilettenartikel durch die Sicherheitskontrolle des Flughafens mitnehmen. Dazu gehören:

  • Parfüm
  • Zahnpasta
  • Deodorant
  • Rasierschaum 
  • Lipgloss

Voraussetzung ist, dass die Behälter nicht mehr als 100 ml fassen können.

Alle einzelnen Flüssigkeiten müssen problemlos in einen durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel von max. einem Liter bzw. rund 20 x 20 cm passen (etwa die Größe eines kleinen Gefrierbeutels). Der Beutel muss in das zugelassene Handgepäckstück (von maximal 50 x 35 x 23 cm) passen. Passagiere werden allerdings dazu aufgefordert, den Beutel an der Sicherheitskontrolle des Flughafens vorzuzeigen. Größere Flüssigkeitsmengen können immer noch im aufzugebenden Gepäck befördert werden.

Weitere Informationen finden Sie u.a. auf der Website des Verkehrsministeriums

Gefährliche Gegenstände
Die folgenden Gegenstände werden von den Flughafensicherheitsbeamten gemäß den Richtlinien des britischen Verkehrsministeriums abgewiesen oder eingezogen. Die aufgeführten gefährlichen Gegenstände sind von der Beförderung ausgeschlossen.

Scharfe Gegenstände wie Scheren, jegliche Art von Messern, Werkzeuge sowie scharfe Zubehörteile wie Schraubendreher, Spielzeugwaffen, Spritzen, Sportausrüstung oder sonstige Gegenstände, die als Sicherheitsrisiko für Fluggäste oder Besatzung angesehen werden, dürfen nicht mit in die Flugzeugkabine genommen werden, sondern müssen im aufzugebenden Gepäck verstaut werden.

Zu diesen gefährlichen Gegenständen gehören:
  • Gefüllte Sauerstoffflaschen für den Tauchsport
  • Bleichmittel
  • Camping-Gasflaschen
  • Zigarettenanzünder (inklusive Nachfüllbehälter)
  • Ätzende Stoffe
  • Tiefgekühlte Gase - Flüssigstickstoff
  • Sprengstoff
  • Feuerwerkskörper jeder Art
  • Signalraketen
  • Brennbare & nicht brennbare Gase - Spraydosen
  • Brennbare Flüssigkeiten wie Farbe
  • Verdünnter und Lösungsmittel
  • Brennbare Feststoffe, u.a. Feueranzünder
  • Gasflaschen jeder Art
  • Ansteckende Substanzen
  • Abwehr- oder Betäubungssprays
  • Quecksilber
  • Oxidierende Materialien
  • Organische Peroxide
  • Giftstoffe
  • Tränengas
  • Radioaktive Materialien

Sonstige nicht aufgeführte Gegenstände, die bei der Check-in-Kontrolle als gefährlich erachtet werden (oder die Sicherheit der Maschine bzw. seiner Insassen gefährdet), werden eingezogen.

Wenn Sie Fragen zu einem Gegenstand haben, wenden Sie sich bitte an unser Kunden-Callcenter.

Übergepäck
Es besteht kein Anspruch auf die Beförderung von Übergepäck. Die Beförderung erfolgt nur, wenn genügend Platz im Frachtraum der Maschine vorhanden ist. Derzeit wird eine Gebühr von 10 GBP / 12 EUR / 17 CHF pro Kilo für die ersten 3 Kilo, 15 GBP / 17 EUR / 25 CHF pro Kilo für 4-6 Kilo und 20 GBP / 23 EUR / 34 CHF pro Kilo über 6 Kilo erhoben. Die Gebühren können für Strecken, die nicht von Flybe bedient werden, wie Franchise- und Codeshare-Strecken, abweichen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über das Flybe- Kunden-Callcenter.

Sonstige Gepäckarten

Sondergepäck (wie Golfschläger, Fahrräder, Musikinstrumente usw.) kann  gegen eine Gebühr von 22,50 GBP / 35 EUR / 52 CHF pro Gepäckstück mitgeführt werden; Snowboards und Surfboards für jeweils 22,50 GBP / 35 EUR / 52 CHF.  Die Beförderung  hängt vom verfügbaren Platz und Gewicht ab und nicht vom zulässigen Freigepäck pro Person. Das zulässige aufzugebende Gepäck wird bei der Gebührenerhebung für Übergepäck nicht berücksichtigt. Bedenken Sie bitte, dass Kredit- oder EC-Kartenzahlungen der Gebühren für Sondergepäck mit einer Gebühr belegt werden; Zahlungen können jedoch auch am Schalter in Bar oder per Scheck vorgenommen werden.

Golfausrüstung

Die Mitnahme von Golfschlägern kann über unser Kunden-Callcenter. Hierfür werden Gebühren in Höhe von 22,50 GBP / 35 EUR / 52 CHF pro Schlägersatz und Strecke erhoben. Sollte bei Ihren Flügen bereits der verfügbare Platz für Skier oder Golfschläger ausgebucht sein, können Sie Ihre Buchung innerhalb von 24 Stunden kostenlos stornieren. Sollte der verfügbare Platz für Golfschläger bereits ausgebucht sein, so werden ihre Golfschläger auf Stand-by-Basis angenommen. Eine Buchung im Voraus ist dann nicht mehr erforderlich.

Skiausrüstung
Die Mitnahme einer Skiausrüstung kann über unser Kunden-Callcenter. Hierfür werden Gebühren in Höhe von 22,50 GBP / 35 EUR / 52 CHF pro Ausrüstung und Strecke erhoben. Die Anzahl der Skiausrüstungen, die befördert werden kann, hängt vom Flugzeugtyp ab: 

  • Bombardier Q400 - 10 Skiausrüstungen (Max. Länge: 1,67 m / 5,6 ft)
  • BAe 146 - 40 Skiausrüstungen (Max. Länge: 2,5m / 8,2 ft)
  • Boeing 737 - 40 Skiausrüstungen (Max. Länge: 3 m / 10 ft)
  • Embraer 195 - 25 Skiausrüstungen (Max. Länge: 2,5 m / 8,2 ft)

Sollte bei Ihren Flügen bereits der verfügbare Platz für Skier oder Golfschläger ausgebucht sein, können Sie Ihre Anmeldung innerhalb von 24 Stunden kostenlos stornieren.

Fahrräder
Für Fahrräder müssen die folgenden Vorkehrungen getroffen werden: Der Lenker muss gedreht und in Rahmenrichtung befestigt, die Pedalen entfernt oder nach innen gedreht, das Vorderrad entfernt und sicher am Rahmen angebracht und die Luft vollständig aus den Reifen abgelassen werden. Anschließend sollte das Fahrrad möglichst in eine Tasche oder einen Karton verstaut werden.

Surfboards & Snowboards

Surfboards, Snowboards, Windboards und Segel werden auf Standby-Basis gegen eine Gebühr von 22,50 GBP / 35 EUR / 52 CHF pro Flug befördert. 
Die zulässigen Höchstmaße hierfür sind:

  • Auf unseren Bombardier-Q400 -Maschinen bis zu einer Länge von 4,5 ft (ca. 165 cm). 
  • Auf unseren Jets (BAE146, Boing 737 und Embraer 195) bis zu einer Länge von 10 ft (ca. 3 m).

Bitte beachten Sie, dass Sie keine Rückerstattung erhalten, wenn Sie die Mitnahme von Skiausrüstung oder Golfschlägern angemeldet haben und diese schließlich doch nicht mitnehmen.

Wir übernehmen keine Haftung für die Beschädigung von Gegenständen, die unrechtmäßig im aufzugebenden Gepäck mitgeführt werden, einschließlich zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, besondere Wertgegenstände wie Geld, Schmuck, Edelmetalle, Computer, Elektrogeräte, Verhandlungspapiere, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsdokumente, Reisepässe und andere Ausweisdokumente oder Muster. Mehr Informationen dazu finden Sie unter den Allgemeinen Beförderungsbedingungen. Es liegt im Interesse des Fluggastes, für eine angemessene Reiseversicherung zu sorgen oder eine Gepäckversicherung für die an Bord oder im Frachtraum der Maschine beförderten Gegenstände abzuschließen.


Betragsmäßige Angabe des Interesses an der Ablieferung / Zuschlag auf den zusätzlichen Gepäckwert

Gemäß dem Montrealer Übereinkommen beschränkt sich die Haftung von Flybe für verloren gegangenes, beschädigtes oder verzögertes Gepäck auf 1000 Sonderziehungsrechte pro Fluggast. Flybe ermöglicht es seinen Fluggästen, einen höheren Wert von bis zu 2000 Sonderziehungsrechten pro Person anzumelden, sofern die nachfolgend genannten Kriterien erfüllt werden können.

Es wird pro Strecke eine feststehende Verwaltungsgebühr in Höhe von 22,50 GBP / 35 EUR / 52 CHFerhoben, und zwar jeweils getrennt für Hin- und Rückflug. Über diesen Betrag wird eine Quittung ausgestellt. Es handelt sich dabei nicht um eine Versicherungsprämie. Für jeden in der Folge geltend gemachten Anspruch ist der Verlust nachzuweisen.

Fluggäste, die einen zusätzlichen Gepäckwert anmelden möchten, können dies am Ticketschalter im Flughafen tun. Sie müssen dazu zusammen mit ihrem Gepäck spätestens zwei Stunden vor Abflug vorstellig werden. Anmeldung und Zahlung des erhobenen Zuschlags müssen vor dem Einchecken erfolgen.

Die betreffenden Gegenstände müssen angemessen verpackt sein, und das eingecheckte Gepäckstück muss in geeigneter Weise gesichert oder abgeschlossen sein.

Flybe behält sich das Recht vor, die angemeldeten Gegenstände zu untersuchen und in einer Bestandsliste aufzuführen, die vom Fluggast und dem Mitarbeiter zu unterzeichnen ist. Das eingecheckte Gepäckstück muss anschließend vom Fluggast in Anwesenheit des Agenten abgeschlossen werden.

Wenn ein Fluggast einen Zusatzwert für sein Gepäck anmeldet, so wird dieses nur durch Flybe entgegengenommen und kann nicht weiter bei einer anderen Fluglinie eingecheckt werden.

* Ein Sonderziehungsrecht ist eine internationale Währungseinheit. Der Wert eines Sonderziehungsrechts wird an jedem Banktag neu berechnet. Einzelheiten zum aktuellen Wechselkurs finden Sie unter www.imf.org/external/fin.htm

Flybe-Gepäckrichtlinien

  1. Economy-Fluggäste können bis zu acht Gepäckstücke aufgeben. Das Gesamtgewicht dieser Gepäckstücke ist auf 20 kg pro Person und Flug beschränkt. Pro Strecke fallen je Gepäckstück Gebühren von 13 GBP, 19 EUR, 27 CHF an. Bei der Gepäckbuchung über Flybe.com wird für das erste Gepäckstück ein ermäßigter Gebührensatz von 8,99 GBP, 12 EUR, 18 CHF pro Strecke berechnet. Diese ermäßigten Gebühren können nicht rückerstattet werden.
  2. Die Bezahlung kann in Bar oder mit Kredit-/EC-Karte erfolgen. Der Gesamtbetrag kann jedoch nur mit einem Zahlungsmittel beglichen werden.
  3. Das zulässige Höchstgewicht für ein aufzugebendes Gepäckstück liegt bei 30 kg.
  4. Flybe-Economy-Plus-Fluggäste dürfen Gepäckstücke bis 30 kg kostenlos mitführen.
  5. Fluggäste mit Übergepäck müssen am Flughafen eine Übergepäckgebühr entrichten. Derzeit wird eine Gebühr von 10 GBP / 12 EUR / 17 CHF pro Kilo für die ersten 3 Kilo, 15 GBP / 17 EUR / 25 CHF pro Kilo für 4-6 Kilo und 20 GBP / 23 EUR / 34 CHF pro Kilo über 6 Kilo erhoben. Die Gebühren können für Strecken, die nicht von Flybe bedient werden, wie Franchise- und Codeshare-Strecken, abweichen.
  6. Es ist keine Rückerstattung möglich, wenn zu viele Gepäckstücke angemeldet wurden.
  7. Gepäckstücke, die scharfe oder spitze Gegenstände beinhalten, müssen eingecheckt werden. Es fallen hierfür die entsprechenden Gebühren an.
  8. Für das Handgepäck (1 Gepäckstück) ist ein Gewicht von 10 kg zulässig.
  9. Das Handgepäck muss in die Abmessungsprüfvorrichtung am Flughafen passen und wird gewogen. Gepäckstücke, die die zulässige Größe oder das zulässige Gewicht überschreiten, müssen aufgegeben werden. Hierfür fällt die entsprechende Gebühr an.
  10. Alleinreisende Kinder müssen keine Gepäckgebühren entrichten.
  11. Sperrgepäck wie Golfschläger oder Skier wird entsprechend den Bestimmungen des jeweiligen Fluges in Rechnung gestellt und nicht als normales Gepäck abgefertigt. Für einen Golfschläger z. B. gilt pro Streckenabschnitt eine Gebühr von 22,50 GBP / 35 EUR / 52 CHF.
  12. Fluggäste einer anderen Fluggesellschaft, die einen internationalen Anschlussflug nehmen, müssen keine Gebühren entrichten. Bitte beachten Sie, dass beide Streckenabschnitte über denselben Flugschein gebucht sein müssen.
  13. Fluggäste mit zwei Flügen unter einer Flugnummer, z. B. von Belfast über Gatwick nach Jersey, müssen nur eine einzige Gepäckgebühr für beide Flüge entrichten. Wenn Ihre Flüge jedoch nicht über eine Flugnummer (für die gesamte Reise) laufen, werden separate Gebühren pro Abschnitt erhoben.
  14. Für Kinder gibt es kein Freigepäck.
  15. Flybe behält sich das Recht vor, Gepäckgebühren ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die Gebühren werden zum Zeitpunkt der Gepäckbuchung zu den aktuell geltenden Sätzen berechnet.
Loganair-Gepäckrichtlinien
  1. Fluggäste können ein Gepäckstück kostenlos aufgeben. Das Gewicht des Gepäckstücks ist auf 20 kg begrenzt.
  2. Das zulässige Höchstgewicht für ein aufzugebendes Gepäckstück liegt bei 30 kg.
  3. Für ein zweites Gepäckstück und alle weiteren Gepäckstücke, die aufgegeben werden, wird eine Übergepäckgebühr von 10 GBP / 13 EUR berechnet. Diese Gebühr fällt auch für Gepäckstücke an, die mehr als 20 kg wiegen.
  4. Gepäckstücke, die scharfe oder spitze Gegenstände beinhalten, müssen eingecheckt werden.
  5. Für das Handgepäck (1 Gepäckstück) ist ein Gewicht von 6 kg zulässig.
  6. Das Handgepäck muss in die Abmessungsprüfvorrichtung am Flughafen passen und wird gewogen. Gepäckstücke, die zu groß bzw. zu schwer sind, müssen aufgegeben und können nicht als Handgepäck mitgeführt werden. Es fallen hierfür die entsprechenden Gebühren an.
  7. Alleinreisende Kinder müssen keine Gepäckgebühren entrichten.
  8. Für Sperrgepäck wie Golfschläger oder Skier fällt eine Gebühr von 10 GBP / 13 EUR pro Streckenabschnitt an.
  9. Das Freigepäck für Kinder beträgt 20 kg.
  10. Loganair behält sich das Recht vor, Gepäckgebühren ohne vorherige Ankündigung zu ändern. Die Gebühren werden zum Zeitpunkt der Gepäckbuchung zu den aktuell geltenden Sätzen berechnet.




Copyright © Flybe 2008. Alle Rechte vorbehalten.