Nachdem der Check-in-Schalter geschlossen wurde, werden Sie nicht mehr an Bord des Flugzeugs gelassen. In diesem Fall ist eine Rückerstattung oder ein kostenloser Transfer ausgeschlossen.
Zum Einsteigen in die Maschine müssen Sie einen der nachstehend aufgeführten Identitätsnachweise vorzeigen.
Fluggäste auf internationalen Flügen müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses und gegebenenfalls eines gültigen Visums sein.
Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz benötigen für innereuropäische Flüge lediglich einen gültigen Personalausweis.
Kinder, die nicht auf dem britischen Reisepass der Eltern eingetragen sind, benötigen für Auslandsreisen einen eigenen gültigen Reisepass.
Kinder unter 16 Jahren, die über den Reisepass ihrer Eltern reisen, benötigen keinen separaten Lichtbildausweis. Für internationale Flüge müssen Kinder unter 16, die über den Reisepass ihrer Eltern reisen, von einem Elternteil begleitet werden.
Beantragen Sie die Bürgerkarte online unter www.citizencard.com oder rufen Sie 0870 240 1221 an, um ein Antragsformular per Post zugesandt zu bekommen.
Kinder unter 18, die ohne ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten und mit Personalausweis reisen, benötigen eine schriftliche Reisegenehmigung ihrer Eltern.
Diese muss bei der örtlichen Polizeibehörde abgeholt und zusammen mit dem Personalausweis beim Einchecken und bei der Passkontrolle vorgezeigt werden. Kindern ohne dieses Formular wird die Reise an der Passkontrolle verweigert.
Kinder, die mit einem gültigen Reisepass reisen, benötigen diese Einverständniserklärung nicht, da der Reisepass als Genehmigung der Eltern gilt.
Diese Erklärung ist sowohl für Auslands- als auch Inlandsflüge notwendig. Ein Stammbuch (Livrete de Famille) gilt nicht als ausreichender Identitätsnachweis für Kinder/Kleinkinder auf internationalen Flügen. Für internationale Flüge mit Flybe benötigen Kinder neben den notwendigen Dokumenten entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass.
Portugiesische Staatsbürger und in Portugal ansässige Personen unter 18 Jahren, die aus Portugal ausreisen oder wieder einreisen und sich nicht in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten befinden, benötigen eine Reisegenehmigung. Die Reisegenehmigung muss von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet und die Unterschrift beglaubigt werden, wenn das Elternteil oder der Erziehungsberechtigte in Portugal wohnhaft ist.
Diese Reisegenehmigung ist auch nötig, wenn Minderjährige von einer anderen Person als einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden. In diesem Fall muss in der Reisegenehmigung auch der Name der Begleitperson ausdrücklich angegeben werden.
Alleinreisenden ausländischen Minderjährigen kann die Einreise verweigert werden, wenn keine in Portugal ansässige Person die Verantwortung für deren Aufenthalt übernimmt.