Check-In & Boarding
Check-In-Zeiten
Die Mindestzeiten für den Check-In sind nachstehend aufgeführt. Fluggästen, die nach dem Schließen des Check-Ins erscheinen, wird das Boarding für den Flug verweigert und der Anspruch auf den Sitzplatz verfällt. In diesem Fall ist eine Rückerstattung oder ein kostenloser Transfer ausgeschlossen.Inlandsflüge
Bitte begeben Sie sich mindestens 30 Minuten vor geplantem Abflug zum Check-In, wenn Sie aufzugebendes Gepäck mitführen. Wenn Sie nur mit Handgepäck reisen, müssen Sie mindestens 20 Minuten vor Abflug erscheinen.
Internationale Flüge
Bitte begeben Sie sich mindestens 60 Minuten vor geplantem Abflug zum Check-In,
wenn Sie aufzugebendes Gepäck mitführen. Wenn Sie nur mit Handgepäck
reisen, müssen Sie mindestens 45 Minuten vor Abflug erscheinen.
Identitätsnachweis mit Bild
Zum Einsteigen in die Maschine müssen Sie einen der nachstehend aufgeführten Identitätsnachweise vorzeigen.Internationale Flüge
Fluggäste auf internationalen Flügen müssen im Besitz eines
gültigen Reisepasses und gegebenenfalls eines gültigen Visums sein.
Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums
und der Schweiz benötigen für innereuropäische Flüge lediglich
einen gültigen Personalausweis. Seit dem 5. Oktober 1998 benötigen
Kinder, die nicht auf dem britischen Reisepass der Eltern eingetragen sind,
einen eigenen gültigen Reisepass für Auslandsreisen.
Flüge innerhalb Großbritanniens, Nordirlands und Irlands
- Gültiger Reisepass
- Abgelaufener Reisepass (abgelaufene Reisepässe können bis zu zwei Jahre nach Ablaufdatum verwendet werden)
- Gültiger europäischer oder schweizer Personalausweis (mit Bild)
- Gültiger Führerschein (mit Bild)
- Gültiger Militärausweis
- Gültiger Polizeiausweis oder gültige Polizeidienstmarke
- Gültiger Sicherheitsausweis für Flughafenmitarbeiter
- Für Kinder gilt der Ausweis der Eltern als gültiger Identitätsnachweis
- Bürgerkarte (CitizenCard)
- Gültiger Waffenausweis (mit Bild)
- Gültiger, von der Regierung ausgestellter Ausweis
- SMART-Karte
- Wahlausweis
- Studentenausweis der NUS (National Union of Students) mit Bild
- Sonstige Studentenausweise
- Betriebsausweis eines staatlich anerkannten Unternehmens (mit Bild)
- Von der Stadt ausgestellte Busausweise (für Senioren)
- Pensionsbuch (als einzige akzeptable Form des Identitätsnachweises ohne Bild)
Fluggäste unter 16, die über den Reisepass ihrer Eltern reisen, benötigen keinen separaten Lichtbildausweis. Für internationale Flüge müssen Fluggäste unter 16, die über den Reisepass ihrer Eltern reisen, von einem Elternteil begleitet werden.
Bürgerkarte (CitizenCard)
Fluggäste können eine Bürgerkarte entweder im Internet beantragen
oder indem sie ein Antragsformular ausfüllen und an Citizencard versenden.
Beantragen Sie die Bürgerkarte online unter www.citizencard.com oder
rufen Sie 0870 240 1221 an, um ein Antragsformular per Post zugesandt zu bekommen.
Eine Bürgerkarte empfiehlt sich für Fluggäste, deren Abreisedatum
für mehr als 3 Wochen später geplant ist. (Gegen eine zusätzliche
Gebühr von GBP 15,00 kann ein Schnellantrag gestellt werden, der innerhalb
von 4 Tagen bearbeitet wird.) Personen unter 18 erhalten die Bürgerkarte
kostenlos (bei Online-Beantragung). Für Erwachsene kostet die Bürgerkarte
GBP 9,00.
Minderjährige mit spanischer oder französischer Staatsbürgerschaft
Kinder unter 18, die ohne ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten und mit
Personalausweis reisen, benötigen eine schriftliche Reisegenehmigung
ihrer Eltern. Diese muss bei der örtlichen Polizeibehörde abgeholt
und zusammen mit dem Personalausweis beim Einchecken und bei der Passkontrolle
vorgezeigt werden. Kindern ohne dieses Formular wird die Reise von der Passkontrolle
verweigert. Kinder, die mit einem gültigen Reisepass reisen, benötigen
dieses Formular nicht, da der Reisepass als Genehmigung der Eltern gilt. Das
Formular ist für sowohl Auslands- als auch Inlandsflüge notwendig.
Ein Stammbuch (Livrete de Famille) gilt nicht als ausreichender Identitätsnachweis
für Kinder/Kleinkinder auf internationalen Flügen. Für internationale
Flüge mit Flybe benötigen Kinder neben den notwendigen Dokumenten
entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass.
Minderjährige mit portugiesischer Staatsbürgerschaft
Portugiesische Staatsbürger und in Portugal ansässige Personen unter
18 Jahre, die aus Portugal ausreisen oder wieder einreisen und sich nicht
in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten befinden, benötigen
eine Reisegenehmigung. Die Reisegenehmigung muss von einem Elternteil oder
Erziehungsberechtigten unterzeichnet und die Unterschrift beglaubigt werden,
wenn das Elternteil oder der Erziehungsberechtigte in Portugal wohnhaft ist.
Diese Reisegenehmigung ist auch nötig, wenn Minderjährige von einer
anderen Person als einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet
wird. In diesem Fall muss in der Reisegenehmigung außerdem der Name
der Begleitperson ausdrücklich angegeben werden. Alleinreisenden, ausländischen
Minderjährigen kann die Einreise verweigert werden, wenn keine in Portugal
ansässige Person die Verantwortung für deren Aufenthalt übernimmt.







