Mein
Flug
E-Mail-
Angebote

Vielflieger

Kinder & Kleinkinder

Flugpreisvergünstigungen

Bei Begleitung durch einen Erwachsenen und ohne Sitzplatzzuteilung werden lediglich 12% des Erwachsenentarifs für die Beförderung berechnet. Diese Ermäßigungen gelten eventuell nicht für Reisepreise, die Sonderangeboten unterliegen.

Kinderwagen

Kinderwagen können normalerweise bis zur Flugzeugtreppe mitgeführt werden, wenn dies beim Check-in entsprechend vereinbart wurde.

Gegen Ohrenschmerzen, die durch die Druckveränderungen während des Starts oder der Landung verursacht werden können, hilft das Saugen beim Füttern. Kinder möchten meistens ihren eigenen Rucksack mit Büchern oder Spielen mitnehmen. Es empfiehlt sich außerdem, einen Snack (für schwierige Esser) oder Süßigkeiten für Start und Landung mitzunehmen, um möglichen Ohrenschmerzen entgegenzuwirken.

Alleinreisende Kinder

Kinder zwischen 6 und 11 Jahren haben Anspruch auf Beförderung mit Flybe ohne eine Begleitperson.

Da alleinreisende Kinder besondere Anforderungen haben, muss der Flug bei der Buchung zunächst überprüft werden, um sicherzustellen, dass die zulässige Anzahl pro Flug nicht überschritten wird.

Buchungen für alleinreisende Kinder müssen über unser Kunden-Callcenter vorgenommen werden.

Darüber hinaus muss zum Zeitpunkt der Buchung auch Name, Adresse und Kontaktnummer der Person angegeben werden, die das Kind an den Abflughafen begleitet, sowie der Person, die das Kind vom Zielflughafen abholt.

Flybe berechnet für den bei der Beförderung eines alleinreisenden Kindes erbrachten Service eine Aufsichtsgebühr von 39 GBP / 46 EUR / 60 CHF pro Kind und Strecke. Dies entspricht dem branchenüblichen Standard. Kinder zwischen 12 und 16 haben keinen Anspruch auf besondere Betreuung, es sei denn, diese wurde gesondert beantragt und die entsprechende Aufsichtsgebühr entrichtet.

Vorschriften und Bestimmungen

  • Kinder unter 12 Jahre dürfen nicht mit einer Begleitperson reisen, die zwischen 12 und 16 Jahre alt ist. In diesem Fall gilt das Kind als alleinreisend und die entsprechende Aufsichtsgebühr wird berechnet.
  • Alleinreisende Kinder sollten mindestens eine Stunde vor Abflugszeit einchecken.
  • Für Kinder, die nicht von Flybe als alleinreisende Minderjährige bestätigt wurden, kann die Beförderung nicht garantiert werden.
  • Die Identität der Begleitperson wird bei Abflug & Ankunft in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien überprüft (ebenso die Identität des Kindes).
  • Wird das Kind nicht von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet, sollte es einen eigenen Ausweis vorlegen können. Sollte das Kind nicht über einen Identitätsnachweis verfügen, wenden Sie sich bitte im Voraus an Flybe und senden Sie eine Kopie des Ausweises der Eltern und eine Bestätigung, dass das Kind mit deren Zustimmung reist.
  • Fluggäste zwischen 12 und 16 Jahren, die nicht im Rahmen des Flybe-Programms für alleinreisende Minderjährige reisen, benötigen einen eigenen Lichtbildausweis. Wenn Sie über keinen Lichtbildausweis zur Identifikation verfügen, kontaktieren Sie bitte unser Kunden-Callcenter.
  • Fluggäste auf internationalen Flügen benötigen auch weiterhin bestimmte Dokumente, u.a. einen gültigen Reisepass oder Personalausweis und ggf. ein Visum.
  • Minderjährige spanischer oder französischer Staatsangehörigkeit, die ohne Elternteil oder Erziehungsberechtigten und mit Personalausweis reisen, benötigen eine schriftliche Reisegenehmigung ihrer Eltern. Diese muss bei der örtlichen Polizeibehörde abgeholt und beim Einchecken und bei der Passkontrolle zusammen mit dem Personalausweis vorgezeigt werden. Ist das Kind nicht im Besitz dieses Formulars, wird ihm die Beförderung von den Beamten der Passkontrolle verweigert.
  • Kinder mit eigenem gültigem Reisepass benötigen kein elterliches Genehmigungsformular.
  • Ein Stammbuch (Livrete de Famille) gilt nicht als ausreichender Identitätsnachweis für Kinder oder Kleinkinder auf internationalen Flügen.
  • Portugiesische Staatsbürger und in Portugal ansässige Personen unter 18 Jahren, die aus Portugal ausreisen oder wieder einreisen und sich nicht in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten befinden, benötigen ebenfalls eine Reisegenehmigung. Diese Reisegenehmigung muss von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. (Falls das Elternteil oder der Erziehungsberechtigte in Portugal wohnhaft ist, muss die Unterschrift beglaubigt werden.) Die Unterschrift muss außerdem von einer portugiesischen Botschaft oder einem Konsulat des Landes beglaubigt werden, in dem das Elternteil oder der Erziehungsberechtigte wohnhaft ist.
  • Die Reisegenehmigung ist auch notwendig, wenn der Minderjährige von einer anderen Person als dem Elternteil oder dem Erziehungsberechtigten begleitet wird. In diesem Fall muss in der Reisegenehmigung auch der Name der Begleitperson ausdrücklich angegeben werden. Alleinreisenden ausländischen Minderjährigen kann die Einreise verweigert werden, wenn keine in Portugal ansässige Person die Verantwortung für deren Aufenthalt übernimmt.
  • Ein unbegleiteter Minderjähriger kann auf Flügen mit und ohne Umsteigen mit Flybe oder einer anderen IATA-Fluggesellschaft reisen. Wenn Sie eine Buchung für einen alleinreisenden Minderjährigen für einen Flug mit Umsteigen tätigen möchten, benötigen Sie dazu spezielle Anweisungen unseres Kunden-Callcenters. Der Zwischenstopp vor dem Weiterflug dauert zwischen 2,5 und 1,5 Stunden. Sollte der Zwischenstopp länger oder kürzer sein, so kann dieser Flug nicht für einen alleinreisenden Minderjährigen gebucht werden.
  • Flybe übernimmt keine Gewährleistung für den Transfer zwischen Flügen. Fluggäste tragen die alleinige Verantwortung für gebuchte Anschlussflüge.




Copyright © Flybe 2008. Alle Rechte vorbehalten.