Kinder & Kleinkinder
Flugpreisvergünstigungen
Vergünstigungen gelten nur auf Inlandsflügen und nur für Kleinkinder unter 2 Jahre. Bei Begleitung durch einen Erwachsenen und ohne Sitzplatzzuteilung werden lediglich 12% des Erwachsenentarifs für die Beförderung berechnet. Diese Ermäßigungen gelten eventuell nicht für Reiseklassen, die Sonderangeboten unterliegen.Kinderwagen
Kinderwagen können normalerweise wenn nötig bis zur Maschine mitgeführt werden, wenn beim Check-In entsprechend vereinbart.Gegen durch die Druckveränderungen während des Starts oder der Landung verursachte Ohrenschmerzen hilft eventuell die Saugbewegung beim Füttern. Kinder möchten meistens ihren eigenen Rucksack mit Büchern oder Spielen mitnehmen. Es empfiehlt sich außerdem, einen Snack (für schwierige Esser) oder Süßigkeiten für Start und Landung mitzunehmen, um den Druckveränderungen entgegenzuwirken.
Alleinreisende Kinder
Kinder im Alter zwischen 6 und ihrem 12. Geburtstag haben Anspruch auf Beförderung mit Flybe, ohne dass eine Begleitperson erforderlich ist. Da alleinreisende Kinder besondere Anforderungen haben, muss der Flug bei der Buchung zunächst überprüft werden, um sicherzustellen, dass die zulässige Anzahl pro Flug nicht überschritten wird. Darüber hinaus muss zum Zeitpunkt der Buchung auch Name, Adresse und Kontaktnummer der Person angegeben werden, die das Kind an den Abflughafen begleitet, sowie der Person, die das Kind vom Zielflughafen abholt.Buchungen für alleinreisende Kinder sollten telefonisch bei Flybe unter 0871 700 0524 (oder 0044 1392 268506 von außerhalb GB & Nordirland) erfolgen.
Flybe berechnet für den bei der Beförderung eines alleinreisenden Kindes erbrachten Service eine Aufsichtsgebühr von GBP 32 pro Kind und Strecke. Dies entspricht dem in der Branche üblichen Standard. Kinder zwischen 12 und 16 haben keinen Anspruch auf besondere Betreuung, es sei denn, diese wurde gesondert beantragt und die entsprechende Aufsichtsgebühr entrichtet.
Vorschriften und Bestimmungen
Kinder unter 12 Jahre dürfen nicht mit einer Begleitperson reisen, die zwischen 12 und 16 Jahre alt ist. In diesem Fall gilt das Kind als alleinreisend und die entsprechende Aufsichtsgebühr wird berechnet. Alleinreisende Kinder sollten mindestens eine Stunde vor Abflug einchecken. Für Kinder, die nicht von Flybe als alleinreisende Minderjährige bestätigt wurden, kann die Beförderung nicht garantiert werden. Flybe bietet lediglich Punkt-zu-Punkt-Verbindungen, alleinreisende Kinder werden daher nicht auf als Anschlussflug gebuchten Flügen akzeptiert. Flybe ist nicht in der Lage, den Transfer zwischen Flügen zu garantieren. Gebuchte Anschlussflüge liegen in der alleinigen Verantwortung des Fluggasts. Die Identität der Begleitperson wird bei Abflug/Ankunft in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien überprüft (sowie auch die Identität des Kindes). Wird das Kind nicht von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet, sollte es einen eigenen Ausweis vorlegen können. Sollte das Kind nicht über einen Identitätsnachweis verfügen, wenden Sie sich bitte im Voraus an Flybe und senden Sie eine Kopie des Ausweises der Eltern und eine Bestätigung, dass das Kind mit deren Zustimmung reist. Fluggäste zwischen 12 und 16 Jahre, die nicht im Rahmen des Flybe-Programms für Alleinreisende Minderjährige reisen, benötigen einen eigenen Lichtbildausweis. Bitte wenden Sie sich an das Flybe Kunden-Callcenter unter 0871 700 0535 (10p/min; evtl. höhere Kosten für Anrufe von Mobiltelefonen oder aus bestimmten Netzen), falls Sie über keinen Lichtbildausweis verfügen.
Die erforderlichen Dokumente für Fluggäste auf internationalen Flügen gelten auch weiterhin, d.h. ein gültiger Reisepass oder Personalausweis neben sonstigen Dokumenten wie ein erforderliches Visum.
Minderjährige spanischer oder französischer Staatsangehörigkeit, die ohne Elternteil oder Erziehungsberechtigten und mit Personalausweis reisen, benötigen eine schriftliche Reisegenehmigung ihrer Eltern. Diese muss bei der örtlichen Polizeibehörde abgeholt und zusammen mit Personalausweis beim Einchecken und bei der Passkontrolle vorgezeigt werden. Ist das Kind nicht im Besitz dieses Formulars, wird ihm die Beförderung von den Beamten der Passkontrolle verweigert. Kinder mit eigenem gültigen Reisepass benötigen kein elterliches Genehmigungsformular. Ein Stammbuch (Livrete de Famille) gilt nicht als ausreichender Identitätsnachweis für Kinder/Kleinkinder auf internationalen Flügen.
Portugiesische Staatsbürger und in Portugal ansässige Personen unter 18 Jahre, die aus Portugal ausreisen oder wieder einreisen und sich nicht in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten befinden, benötigen ebenfalls eine Reisegenehmigung. Die Reisegenehmigung muss von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. (Falls das Elternteil oder der Erziehungsberechtigte in Portugal wohnhaft ist, muss die Unterschrift beglaubigt werden.) Die Unterschrift muss außerdem von einer portugiesischen Botschaft oder einem Konsulat des Landes beglaubigt werden, in dem das Elternteil oder der Erziehungsberechtigte wohnhaft ist.
Die Reisegenehmigung ist auch notwendig, wenn der Minderjährige von einer anderen Person als dem Elternteil oder dem Erziehungsberechtigten begleitet wird. In diesem Fall muss in der Reisegenehmigung außerdem der Name der Begleitperson ausdrücklich angegeben werden. Alleinreisenden, ausländischen Minderjährigen kann die Einreise verweigert werden, wenn keine in Portugal ansässige Person die Verantwortung für deren Aufenthalt übernimmt.







