Mein
Flug
E-Mail-
Angebote

Vielflieger

Kinder & Kleinkinder

Flugpreisvergünstigungen

Bei Begleitung durch einen Erwachsenen und ohne Sitzplatzzuteilung werden für ein Kleinkind im Alter bis zu einem Jahr und 364 Tagen lediglich 12% des Erwachsenentarifs für die Beförderung berechnet. Diese Ermäßigung gilt ggf. nicht für Reisepreise, die Sonderangeboten unterliegen.

Kinderwagen

Falls Sie mit einem Kinderwagen reisen, kann dieser normalerweise bis zur Flugzeugtreppe mitgeführt werden.

Allein reisende Kinder

Kinder im Alter zwischen 6 Jahren und 11 Jahren und 364 Tagen können auf Direktflügen ohne Begleitperson reisen.
Im Einklang mit dem Branchenstandard erhebt Flybe für die hierbei erbrachten Leistungen eine Aufsichtsgebühr in Höhe von 39 GBP / 46 EUR / 60 CHF pro Flugstrecke. Obwohl dies nicht vorgeschrieben ist, können Kinder im Alter von 12 bis 16 Jahren auf Anfrage als allein reisende Kinder befördert werden.
Da allein reisende Kinder besondere Anforderungen stellen, muss Flybe vor Ausführung der Buchung bestimmte Kontrollen durchführen, um zu gewährleisten, dass wir nicht mehr allein reisende Kinder befördern als gemäß unseren Richtlinien zulässig.
Um eine Reservierung für ein allein reisendes Kind zu machen, rufen Sie bitte unser Kunden-Callcenter an. Halten Sie dabei Namen, Anschrift und Kontaktnummer der folgenden Personen bereit:

  • der Person, die das Kind zum Abflughafen bringt
  • der Person, die das Kind am Zielflughafen abholt

Check-in-Zeiten für allein reisende Kinder

Bitte stellen Sie allein reisende Kinder mindestens eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit am Abfertigungsschalter vor.

Vorschriften und Regeln für allein reisende Kinder

Damit ein Kind als „in Begleitung reisend“ gilt, muss die Begleitperson dieses Kinders mindestens 16 Jahre alt sein.

Die Identität der Begleitperson bei Abflug und Ankunft wird in Übereinstimmung mit den geltenden Richtlinien überprüft und die Übergabe des Kindes durch Unterschrift dokumentiert.

Wird das Kind nicht von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet, muss es einen eigenen Ausweis vorlegen können. Falls kein Ausweis vorhanden ist, treten Sie bitte mit uns in Kontakt. Sie müssen eine Kopie eines Lichtbildausweises der Eltern vorlegen und bestätigen, dass das Kind mit deren Einwilligung reist.

Fluggäste im Alter zwischen 12 und 16 Jahren, die nicht als allein reisendes Kind reisen, benötigen einen eigenen Lichtbildausweis.

Für Fluggäste auf internationalen Flügen ist ein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorzulegen. Sofern erforderlich, sind weitere Dokumente wie z.B. ein Visum einzuholen.

Minderjährige spanischer oder französischer Staatsangehörigkeit, die ohne Elternteil oder Erziehungsberechtigten und mit Personalausweis reisen, benötigen eine schriftliche Reiseerlaubnis ihrer Eltern. Das entsprechende Formular muss bei der örtlichen Polizeibehörde abgeholt und beim Einchecken und bei der Passkontrolle zusammen mit dem Personalausweis vorgelegt werden. Ist das Kind nicht im Besitz dieses Formulars, wird ihm die Beförderung von der Passkontrolle verweigert.

Kinder mit eigenem gültigem Reisepass benötigen kein elterliches Genehmigungsformular.

Ein Stammbuch (Livrete de Famille) gilt nicht als ausreichender Identitätsnachweis für Kinder oder Kleinkinder auf internationalen Flügen.

Portugiesische Staatsbürger und in Portugal ansässige Personen unter 18 Jahren, die aus Portugal ausreisen oder wieder einreisen und sich nicht in Begleitung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten befinden, benötigen ebenfalls eine Reiseerlaubnis. Diese Reiseerlaubnis muss von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein. (Falls das Elternteil oder der Erziehungsberechtigte in Portugal wohnhaft ist, muss die Unterschrift notariell beglaubigt werden.) Die Unterschrift muss außerdem von einer portugiesischen Botschaft oder einem Konsulat des Landes beglaubigt werden, in dem das Elternteil oder der Erziehungsberechtigte wohnhaft ist.

Die Reiseerlaubnis ist ebenfalls erforderlich, falls das Kind von einer anderen Person als dem Elternteil oder dem Erziehungsberechtigten begleitet wird. In diesem Fall muss in der Reiseerlaubnis auch der Name der Begleitperson ausdrücklich angegeben werden. Allein reisenden ausländischen Kindern kann die Einreise verweigert werden, falls keine in Portugal ansässige Person die Verantwortung für ihren Aufenthalt übernimmt.

Allein reisende Kinder werden nur auf Direktflügen befördert, sofern an jedem Ende des Fluges eine Aufsichtsperson zugegen ist. Auf Flügen, die unterwegs ein Flugzeugwechsel erforderlich ist, sind allein reisende Kinder nicht zulässig.

Flybe kann sich weigern, ein allein reisendes Kind zu befördern, falls wir nicht vorab über die Alleinreise des Kindes informiert wurden.





Copyright © Flybe 2010. Alle Rechte vorbehalten.