Allgemeine Beförderungsbedingungen (Fluggäste und Gepäck) - Flybe Limited
ARTIKEL 1 - BEGRIFFSBESTIMMUNGEN DER VORLIEGENDEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Bitte beachten Sie: "Wir", "uns" "unser" und "unsere" bezeichnet Flybe Limited.
"Sie", "Ihr" und "Ihre" bezieht sich auf jede Person abgesehen von Crew-Mitgliedern, die mit einem Flugschein befördert wird oder befördert werden soll. (Sehen Sie sich auch die Definition zu "Passagier" an).
"VEREINBARTE ZWISCHENSTOPPS" bezeichnet die Orte, mit Ausnahme des Abflug- und Bestimmungsorts, die laut Flugschein oder Flugplan planmäßig auf dem Reiseweg als Zwischenstopps angeflogen werden.
"CODE DER FLUGGESELLSCHAFT" bezeichnet den Code zur Identifizierung der einzelnen Fluggesellschaften anhand von zwei Zeichen oder drei Buchstaben.
"BEVOLLMÄCHTIGTER AGEND" bezeichnet einen Agenten, der von uns bevollmächtigt ist, unsere Luftbeförderungsleistungen zu verkaufen.
"GEPÄCK" bezeichnet Ihr persönliches Eigentum, das Sie auf Ihrem Reiseweg mit sich führen. Wenn dies nicht gesondert spezifiziert wird, besteht es aus Ihrem aufgegebenen und nicht aufgegebenen Gepäck.
"GEPÄCKSCHEIN" bezeichnet denjenigen Teil des Flugscheins, der sich auf die Beförderung des aufgegebenen Gepäcks bezieht.
"GEPÄCKMARKE" bezeichnet ein Dokument, das ausschließlich zur Identifizierung von aufgegebenem Gepäck ausgestellt wird.
"AUGEGEBENES GEPÄCK" bezeichnet jenes Gepäck, das wir in unsere Obhut nehmen und für das ein Gepäckschein ausgestellt wird.
"CHECK-IN-ENDE" bezeichnet den Zeitpunkt, der von der Fluggesellschaft festgelegt wurde, zu dem alle Abfertigungsformalitäten erledigt sein und Sie Ihre Bordkarte erhalten haben müssen.
"VERTRAGSBEDINGUNGEN" bezeichnet die Erklärungen, die Sie zusammen mit Ihrem Flugschein oder Ihrer Flugbestätigung/-quittung erhalten und die u. a. die vorliegenden Beförderungsbedingungen und Hinweise enthalten.
"ANSCHLUSSFLUGSCHEIN" ist ein für den Fluggast in Verbindung mit einem anderen Flugschein ausgestellter Flugschein; beide zusammen bilden einen einzigen Beförderungsvertrag. "ABKOMMEN" bezeichnet eine der folgenden Vereinbarungen:
"COUPON" bezeichnet einen Papier-Flugcoupon oder einen elektronischen Coupon, der den darauf namentlich genannten Fluggast zur Beförderung mit dem angegebenen Flug berechtigt.
"SCHADEN" schließt Tod, Wunden, Körperverletzung, Verlust, teilweisen Verlust, Diebstahl oder Gepäckschäden, welche aus oder in Verbindung mit der Beförderung oder anderen von uns geleisteten Diensten entstehen, ein.
"TAGE" bezeichnet Kalendertage, d.h. alle sieben Wochentage. Bei Anzeigen wird der Tag der Anzeige nicht mitgerechnet. Zur Feststellung der Gültigkeitsdauer eines Flugscheins wird der Tag der Ausstellung des Flugscheins oder der Tag des Flugbeginns nicht mitgerechnet.
"ELEKTRONISCHER COUPON" bezeichnet ein elektronisches Dokument, das in unserer Datenbank verzeichnet ist.
"ELEKTRONISCHER FLUGSCHEIN/ELEKTRONISCHES TICKET" bezeichnet die Flugbestätigung/-quittung, die von uns oder in unserem Auftrag ausgestellt wurde, die elektronischen Coupons und, sofern zutreffend, eine Bordkarte.
"FLUGCOUPON" ist der Teil des Flugscheins, der den Vermerk "good for passage" ("berechtigt zur Beförderung") trägt, oder im Falle eines elektronischen Tickets den elektronischen Coupon bezeichnet, und die einzelnen Orte angibt, zwischen denen der Coupon zur Beförderung berechtigt.
"HÖHERE GEWALT" bezeichnet außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse, die außerhalb Ihrer Macht stehen, und die damit verbundenen Folgen, die auch bei höchster Sorgfalt nicht vermeidbar sind.
"FLUGBESTÄTIGUNG/QUITTUNG" bezeichnet ein oder mehrere Dokumente, die wir an Fluggäste ausgeben, die mit einem elektronischen Ticket reisen, und die den Namen des Fluggastes, Fluginformationen und Hinweise enthalten.
"FLUGGAST" ist jede Person, ausgenommen Besatzungsmitglieder, die mit einem Flugschein in einem Flugzeug befördert wird oder werden soll. (Siehe auch Definition zu "Sie" und "Ihr").
"FLUGGASTCOUPON" oder "FLUGGASTQUITTUNG" ist der Teil des Flugscheins, der einen entsprechenden Vermerk trägt und letztlich beim Fluggast verbleibt.
"SONDERZIEHUNGSRECHTE" sind eine internationale Rechnungseinheit laut Definition des internationalen Währungsfonds, die auf den Werten verschiedener führender Währungen basiert. Die Währungswerte der Sonderziehungsrechte ändern sich und werden an jedem Banktag neu berechnet.
"FLUGUNTERBRECHUNG" bezeichnet eine Reiseunterbrechung, die planmäßig zwischen Abflug- und Bestimmungsort erfolgt.
"TARIF" bezeichnet die veröffentlichen Reisepreise, Gebühren und/oder die zugehörigen Beförderungsbedingungen einer Fluggesellschaft ggf. gegenüber den entsprechenden Behörden.
"THROUGH FARE" bezieht sich auf ein Ticket für eine Gesamtreise mit einem oder mehreren Anschlussflügen, wobei das Gepäck am Abflugort aufgegeben und erst am endgültigen Bestimmungsort abgeholt wird.
"FLUGSCHEIN/TICKET" bezeichnet entweder einen "Flugschein mit Gepäckschein" oder ein elektronisches Ticket, das in beiden Fällen von uns oder in unserem Auftrag ausgestellt wurde und die Vertragsbedingungen, Hinweise und Reisegutscheine enthält.
"NICHT AUFGEGEBENES GEPÄCK" bezeichnet jede Form von Gepäck, das nicht aufgegeben wird.
"WEBSITE ODER INTERNETSEITE" bezeichnet die Internetpräsenz http://www.flybe.com/, die wir unseren Fluggästen zu Zwecken der Online-Reservierungsmöglichkeiten bereitstellen.
2.1 Allgemein
Vorbehaltlich der Bestimmungen in Artikel 2.2 und 2.4 gelten unsere Beförderungsbedingungen für alle Flüge, die von uns durchgeführt oder von uns direkt weiterverkauft werden sowie in allen Fällen, bei denen wir rechtlich für Ihren Flug verantwortlich sind.
2.2 Charterflüge
Wird der Beförderungsvertrag auf der Grundlage einer Chartervereinbarung abgeschlossen, gelten die Beförderungsbedingungen ausschließlich, wenn sie in der Chartervereinbarung oder auf dem Ticket angegeben sind oder sich darauf ein entsprechender Vermerk befindet.
2.3 Code-Share-Flüge
Auf einigen Strecken unterhalten wir Vereinbarungen mit anderen Fluggesellschaften, mit so genannten "Code-Share-Partnern". Dies bedeutet, dass eine andere Fluggesellschaft den Flug durchführen kann, auch wenn Ihre Reservierung bei uns erfolgt ist und Sie einen Flugschein mit unserem Namen oder unserer Kennung erhalten haben. In diesem Fall werden Sie aber bei Ihrer Buchung über die durchführende Fluggesellschaft informiert.
2.4 Entgegenstehendes Recht
2.4.1 Falls irgendeine in diesen Beförderungsbedingungen enthaltene Bestimmung im Widerspruch zu unseren Vorschriften oder dem geltenden Recht steht, erhalten diese Vorschriften oder das geltende Recht Vorrang. 2.4.2 Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Beförderungsbedingungen wirkt sich nicht auf die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen aus.
2.5 Vorrangigkeit der Bedingungen gegenüber anderen Regelungen
Vorbehaltlich der Beförderungsbedingungen erhalten diese Beförderungsbedingungen Vorrang, wenn Abweichungen zwischen diesen und anderen Fluginformationen bestehen, die über unsere Website oder die Fluggastinformation erhältlich oder in anderen Regelungen spezifiziert sind.
3.1 Allgemeine Bestimmungen
3.1.1 Falls irgendeine in diesen Beförderungsbedingungen enthaltene Bestimmung im Widerspruch zu unseren Vorschriften oder geltendem Recht steht, erhalten diese Vorschriften oder das geltende Recht Vorrang. 3.1.2 Der Flugschein ist nicht übertragbar, sofern dies nicht ausdrücklich durch uns genehmigt und ein entsprechendes Entgelt entrichtet ist. 3.1.3 Flugscheine, die zum reduzierten Tarif angeboten werden, sind ggf. nur teilweise oder gar nicht rückerstattungsfähig. Sie sollten den Tarif wählen, der Ihren Anforderungen am besten entspricht. Möglicherweise empfiehlt sich auch der Abschluss einer Versicherung für Fälle, in denen Sie Ihren Flug stornieren müssen. 3.1.4 Im Falle eines nicht rückerstattungsfähigen Flugscheins (wie in 3.1.3 oben beschrieben), der infolge von Höherer Gewalt verfällt, bieten wir Ihnen eine Gutschrift über den nicht rückerstattungsfähigen Flugpreis an, die Sie für eine spätere Reise mit uns nutzen können, abzüglich einer angemessenen Verwaltungsgebühr. Voraussetzung ist, dass Sie unser Kunden-Callcenter innerhalb von 24 Stunden Ihres planmäßigen Fluges davon in Kenntnis setzen und einen Beleg für das Eintreten Höherer Gewalt erbringen. 3.1.5 Der Flugschein ist und bleibt zu jedem Zeitpunkt Eigentum der ausstellenden Fluggesellschaft. 3.1.6 Voraussetzung für die Beförderung: 3.1.6.1 Vorlage eines gültigen Flugscheins für den Flug, mit allen anderen ungenutzten Flugcoupons sowie dem Fluggastcoupon; oder 3.1.6.2 Ausweis und gültiges elektronisches Ticket, das korrekt auf Ihren Namen ausgestellt wurde, der mit dem Namen auf Ihrem Ausweis übereinstimmt. 3.1.7 Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht, wenn der vorgelegte Flugschein erheblich beschädigt oder abgeändert wurde, es sei denn, dies geschah durch uns oder einen bevollmächtigten Agenten. 3.1.8 Ein Flugschein ist wertvoll. Bewahren Sie ihn sicher auf und sorgen Sie dafür, dass er nicht verloren geht oder gestohlen wird.
3.2 Ersatzflugschein
3.2.1 Wenn Ihr Flugschein (oder ein Teil davon) verloren geht oder abgeändert wurde oder Sie keinen vollständigen Flugschein mit dem Fluggastcoupon und allen ungenutzten Flugcoupons vorlegen können, ersetzen wir Ihnen den Flugschein (oder die fehlenden Teile) durch einen neuen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 3.2.1.1 Sie erbringen den Nachweis, dass Ihnen durch uns oder einen bevollmächtigten Agenten für den/die entsprechenden Flug/Flüge ein gültiger Flugschein ausgestellt wurde und
3.2.1.2 Sie stimmen schriftlich zu, dass Sie uns evtl. Verluste und/oder Ausgaben bis zum Wert des ursprünglichen Flugscheins erstatten, die uns oder dem bevollmächtigten Agenten durch Missbrauch des Flugscheins entstehen, sofern sich diese nicht auf Fahrlässigkeit unsererseits oder durch den bevollmächtigten Agenten zurückführen lässt. 3.2.2 Für die Neuausstellung eines Flugscheins können wir ein angemessenes Entgelt erheben, sofern Verlust oder Abänderung sich nicht auf Fahrlässigkeit unsererseits oder die Fahrlässigkeit eines bevollmächtigten Agenten zurückführen lassen. 3.2.3 Wenn Sie keinen Nachweis über ein gültiges Ticket erbringen können oder uns nicht die entsprechende schriftliche Zustimmung erteilen (wie in Artikel 3.2.1.2 erläutert), müssen Sie für den Ersatzflugschein ggf. den gesamten Flugpreis bezahlen. Eine Rückerstattung des Betrags ist möglich, wenn wir feststellen, dass der Flugschein vor Ablauf der Gültigkeitsdauer nicht genutzt wurde oder wenn Sie uns oder einem bevollmächtigen Agenten das noch gültige, wieder gefundene Originalticket überlassen.
3.3 Gültigkeitsdauer
3.3.1 Sofern nichts anderes auf dem Flugschein, in den Beförderungsbedingungen oder in den geltenden Vorschriften angegeben ist (Einschränkungen sind dem Flugschein zu entnehmen), gilt folgende Flugscheingültigkeit: 3.3.1.1 ein Jahr ab Ausstellungsdatum; oder 3.3.1.2 ein Jahr ab dem Zeitpunkt des ersten Flugs mit diesem Flugschein, vorausgesetzt, der Flug erfolgt innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum. 3.3.2 Wenn Sie die Reise nicht innerhalb des Gültigkeitszeitraums des Flugscheins antreten können, da wir Ihre Reservierung zum Buchungszeitpunkt nicht bestätigen konnten, verlängert sich dessen Gültigkeit oder Sie erhalten eine Rückerstattung gemäß Artikel 10. 3.3.3 Wenn Sie nach Reiseantritt erkranken und innerhalb des Gültigkeitszeitraums nicht reisen können, können wir die Gültigkeit verlängern - entweder bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie wieder reisetauglich sind, oder bis zum ersten verfügbaren Flug in der von Ihnen gebuchten Reiseklasse von dem Ort, von dem aus Sie Ihre Reise fortsetzen, nachdem Sie wieder reisetauglich sind. Es ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich, in dem entsprechende Angaben zu Ihrer Erkrankung enthalten sind und der Zeitpunkt bestätigt wird, ab dem Sie wieder reisetauglich sind. 3.3.4 Wenn der/die Flugcoupon(s) oder der elektronische Coupon eines Flugscheins einen oder mehrere Zwischenstopps vorsieht/vorsehen, kann die Gültigkeit des Tickets auf maximal drei Monate ab dem auf dem ärztlichen Attest genannten Datum verlängert werden. Unter diesen Umständen verlängern wir entsprechend auch die Gültigkeit der Flugscheine direkter Familienmitglieder, die mit Ihnen reisen. 3.3.5 Verstirbt ein Fluggast unterwegs, können die Flugscheine der Personen, die den Verstorbenen begleiten, geändert werden und zwar kann der Mindestaufenthalt für nichtig erklärt oder die Gültigkeit verlängert werden. Im Falles eines Todes innerhalb der direkten Familie eines Fluggasts, der seine Reise bereits angetreten hat, kann die Gültigkeit des Flugscheins dieses Fluggasts sowie der Flugscheine direkter Familienmitglieder, die den betroffenen Fluggast begleiten, entsprechend geändert werden. Für entsprechende Änderungen ist die Vorlage einer gültigen Sterbeurkunde erforderlich. Gültigkeitsverlängerungen sind nur bis zu 45 Tage nach dem Sterbezeitpunkt möglich.
3.4 Couponreihenfolge und -nutzung
3.4.1 Der Flugschein, den Sie erworben haben, berechtigt nur zur Beförderung zwischen dem im Flugschein angegebenen Abflugort und dem Zielort über mögliche vereinbarte Zwischenstopps. Der hierfür geltende Tarif stützt sich auf unsere Vorschriften und gilt für die im Ticket angegebene Beförderung. Wenn die im Flugschein enthaltenen Coupons nicht in der angegebenen Reihenfolge verwendet werden, verliert er seine Gültigkeit. 3.4.2 Setzen Sie sich vorab mit uns in Verbindung, wenn Sie Änderungen Ihres Reisewegs wünschen. Wir berechnen den Tarif für Ihre geänderte Reise neu. Sie können sich dann für die Änderung entscheiden oder die ursprüngliche Reise beibehalten. Sollten Sie infolge höherer Gewalt gezwungen sein, Ihren Flug zu ändern, setzen Sie sich so bald wie möglich mit uns in Verbindung. Wir werden dann unser Möglichstes tun, um Sie zu Ihrem nächsten Zwischenstopp oder an Ihren Bestimmungsort zu befördern, ohne Ihren Flugpreis neu zu berechnen. 3.4.3 Sollten Sie Ihren Flug ohne unsere Zustimmung ändern, ändert sich der Preis entsprechend Ihres tatsächlichen Flugs. Wir müssen Ihnen die Differenz zwischen dem von Ihnen bezahlten Betrag und den Gesamtpreis für den geänderten Flug in Rechnung stellen. Wenn der Preis niedriger ist, erstatten wir Ihnen die Differenz, andernfalls haben die von Ihnen nicht genutzten Coupons keinen Wert. 3.4.4 Bestimmte Änderungen ziehen keine Preisänderungen nach sich. Andere dagegen, wie die Änderung des Abflugorts (z.B. wenn Sie den ersten Streckenabschnitt nicht fliegen) oder die Umkehrung der Reiserichtung, kann zu einer Preiserhöhung führen. Viele Sondertarife sind nur für die auf dem Flugschein ausgewiesenen Daten und Flüge gültig und können nicht oder nur gegen Aufschlag geändert werden. 3.4.5 Jeder Flugcoupon in Ihrem Flugschein wird für die Beförderung in der Reiseklasse an dem Datum und für den Flug angenommen, für den die Reservierung vorgenommen wurde. Wenn ein Flugschein ohne bestimmte Reservierung ausgestellt wurde, kann, unter Einhaltung unserer Vorschriften und sofern ein Platz auf dem gewünschten Flug verfügbar ist, eine Reservierung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. 3.4.6 Wenn Sie zu einem gebuchten Flug ohne Vorankündigung nicht erscheinen, stornieren wir Ihre Rückflug- oder Anschlussflugbuchungen.
3.5 Name und Anschrift der Fluggesellschaft
Unser Name kann auf dem Flugschein z.B. als Code verkürzt angegeben sein. Unsere Anschrift: Jack Walker House, Exeter International Airport, Devon, EX5 2HL.
4.1 Flugpreise
Die Flugpreise gelten nur für die Beförderung zwischen dem Flughafen am Ausgangsort und dem Flughafen am Bestimmungsort, sofern nichts anderes mit uns vereinbart wurde. Die Flugpreise schließen die Vergütung von Bodentransportdiensten zwischen Flughäfen und Stadtzentren nicht ein. Der Flugpreis wird entsprechend den zum Zeitpunkt der Bezahlung des Flugscheins geltenden Gebührenvorschriften für die auf dem Flugschein ausgewiesenen Daten und für die entsprechenden Flüge berechnet. Bei Änderungen von Reiseweg oder Reisedaten ändert sich ggf. auch der zu zahlenden Preis.
4.2 Steuern, Gebühren und Zuschläge
4.2.1 Alle geltenden Steuern, Gebühren und Zuschläge ("TF&&Cs"), die von staatlicher oder behördlicher Seite oder vom Flughafenbetreiber erhoben werden, sind von Ihnen zu bezahlen. Über alle geltenden "TF&Cs", die nicht im Flugpreis enthalten sind, werden Sie beim Kauf des Flugscheins in Kenntnis gesetzt. Sie werden normalerweise separat auf dem Flugschein ausgewiesen. 4.2.2 Die für den Flugverkehr geltenden TF&&Cs sind stets Änderungen unterworfen und können auch erst nach Flugscheinausstellung festgelegt werden. Im Falle einer Erhöhung der auf dem Flugschein ausgewiesenen TF&Cs oder neuer TF&C sind Sie auch nach Flugscheinausstellung zur Zahlung verpflichtet. Wenn die zum Zeitpunkt der Flugscheinausstellung bezahlten TF&Cs storniert oder reduziert werden, so dass sie nicht länger auf Sie zutreffen oder ein geringerer Betrag fällig ist, können Sie eine Rückerstattung bei uns beantragen. 4.2.3 Wenn Sie Ihren Flugschein nicht ganz oder vollständig nutzen, können Sie die Rückerstattung der bezahlten TF&Cs für den nicht genutzten Reiseabschnitt beantragen, abzüglich einer angemessenen Servicegebühr.
4.3 Währung
Flugpreis und TF&Cs Flugpreis und TF&Cs sind in der Währung des Landes zahlbar, in dem der Flugschein ausgestellt wurde, sofern nicht eine andere Währung durch uns oder einen bevollmächtigen Agenten zum Zeitpunkt der Zahlung oder vorher festgelegt wurde (z. B. aus Gründen der mangelnden Konvertibilität der örtlichen Währung). Unser Einverständnis vorausgesetzt, kann die Zahlung auch in einer anderen Währung erfolgen.
5.1 Reservierungsbedingungen
5.1.1 Alle Reservierungen werden durch uns oder einen bevollmächtigtem Agenten aufgezeichnet. Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine schriftliche Bestätigung Ihrer Reservierung(en) zur Verfügung.
5.1.2 Für bestimmte Flugpreise gelten Bedingungen, die das Recht auf Umbuchung oder Stornierung einer Reservierung einschränken oder ausschließen.
5.2 Zeitliche Begrenzung der Flugscheinausstellung
Wenn Sie innerhalb des durch uns oder einen bevollmächtigten Agenten vorgegebenen Zeitraums Ihren Flugschein nicht bezahlt haben, können wir Ihre Reservierung stornieren.
5.3 Persönliche Daten
5.3.1 Sie sind einverstanden, dass die persönlichen Daten, die Sie uns übermitteln, zu folgenden Zwecken genutzt werden: Buchung, Flugscheinkauf, Zusatzleistungen, Erarbeitung und Bereitstellung von Serviceleistungen, Einreiseverfahren, Bereitstellung der Daten an staatliche Behörden und die Kommunikation mit Ihnen in Verbindung mit Ihrer Reise. Zu diesen Zwecken erlauben Sie uns, die Daten aufzubewahren und zu nutzen und an unsere eigenen Niederlassungen, an unsere bevollmächtigten Agenten, an staatliche Behörden sowie Fluggesellschaften oder Anbieter der oben genannten Dienstleistungen weiterzuleiten.
5.3.2 Ihre Besuche unserer Website können von Dritten zu Werbezwecken genutzt werden. Sofern Sie allerdings nicht anders von uns darüber in Kenntnis gesetzt werden und Ihr Einverständnis erklärt haben, können die Informationen nicht mit Ihnen persönlich verknüpft werden.
5.4 Sitzplatzvergabe
Wir versuchen Ihre im Voraus angegebenen Sitzplatzwünsche zu berücksichtigen. Leider können wir Ihnen keinen bestimmten Sitzplatz garantieren. Wir behalten uns außerdem das Recht vor, die Sitzplätze jederzeit, auch nach dem Einsteigen ins Flugzeug, neu zu vergeben. Dies kann aus betrieblichen oder aus Sicherheitsgründen notwendig sein.
5.5 Rückbestätigung von Flugbuchungen
5.5.1 Anschluss- oder Rückflugreservierungen müssen u.U. unter Einhaltung bestimmter zeitlicher Fristen rückbestätigt werden. Wir teilen Ihnen mit, ob eine Rückbestätigung notwendig ist, und wie und wo diese erfolgen muss. 5.5.2 Wenn eine Rückbestätigung erforderlich ist, aber nicht erbracht wird, können wir Ihre Anschluss- oder Rückflüge stornieren. Ihre Reservierung wird erneut gültig und wir übernehmen Ihre Beförderung, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen und noch Plätze auf dem Flug in derselben Reiseklasse frei sind. Ist kein Platz mehr frei, werden wir uns dafür einsetzen, Sie zu Ihrem nächsten Zielort oder zu Ihrem Bestimmungsort zu befördern. 5.5.3 Überprüfen Sie bitte die Rückbestätigungsbedingungen anderer Fluggesellschaften, mit denen Sie auf Ihrer Reise fliegen. Sofern nötig, müssen Sie Ihren Flug bei der Fluggesellschaft rückbestätigen, deren Code auf Ihrem Flugschein für den betroffenen Flug ausgewiesen ist.
5.6 Stornierung von Anschlussflügen
Wenn Sie zu einem gebuchten Flug ohne Vorankündigung nicht erscheinen, stornieren wir Ihre Rückflug- oder Anschlussflugbuchungen. Wenn Sie uns jedoch vorab informieren, sehen wir von einer Stornierung der weiteren Flugbuchungen ab.
6.1 Letzter Check-in
6.1.1 Der letzte Check-in erfolgt an jedem Flughafen zu einem anderen Zeitpunkt. Wir empfehlen Ihnen, sich über diese Zeiten zu informieren und Sie einzuhalten. 6.1.2 Wir oder unser bevollmächtigter Agent informiert Sie über die letzten Check-in-Zeiten für Ihren ersten Flug. Die letzten Check-in-Zeiten für unsere Flüge sind außerdem unserer Website zu entnehmen oder können bei uns oder unseren bevollmächtigten Agenten erfragt werden. 6.1.3 Erscheinen Sie frühzeitig am Abfertigungsort, um Ihren Reiseverlauf so reibungslos wie möglich zu gestalten. Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Buchung zu stornieren, wenn Sie die Check-in-Zeiten des jeweiligen Flughafens nicht einhalten.
6.2 Sie müssen spätestens zu dem Zeitpunkt am Flugsteig bzw. Boarding Gate erscheinen, der Ihnen bei der Abfertigung von uns mitgeteilt wird.
6.3 Wir behalten uns das Recht vor, den für Sie reservierten Platz anderweitig zu vergeben, wenn Sie nicht rechtzeitig zur Einsteigezeit am Flugsteig erscheinen.
6.4 Wir übernehmen keinerlei Haftung für Verluste oder Ausgaben, die infolge von Nichteinhaltung der in Artikel 6 genannten Bedingungen entstehen.
7.1 Recht auf Beförderungsverweigerung.
7.1.1 Wir können Ihre oder die Beförderung Ihres Gepäcks verweigern, wenn Sie schriftlich darüber informiert wurden, dass wir Sie von der Beförderung auf unseren Flügen nach entsprechender Mitteilung ausschließen. Wir können zudem Ihre oder die Beförderung Ihres Gepäcks verweigern, wenn einer oder mehrere der folgenden Fälle zutreffen oder nach unserem Ermessen zutreffen können: 7.1.1.1 Die Beförderungsverweigerung ist notwendig, um geltenden Rechtsvorschriften, Auflagen oder Anweisungen zu entsprechen; 7.1.1.2 Die Beförderung von Ihnen oder Ihrem Gepäck könnte die Sicherheit, Gesundheit oder das Wohlbefinden anderer Fluggäste oder der Besatzung nachhaltig beeinträchtigen; 7.1.1.3 Ihr geistiger oder körperlicher Zustand, wie z.B. Beeinträchtigung durch Alkohol oder Drogen, stellt ein Risiko für Sie selbst, andere Fluggäste, die Besatzung oder für sonstiges Eigentum dar; 7.1.1.4 Sie führen Drogen ohne entsprechendes ärztliches Attest mit sich; 7.1.1.5 Sie verweigern die Durchführung von Sicherheitskontrollen an sich oder Ihrem Gepäck oder lehnen es ab, uns Informationen zu geben, die eine Regierungsbehörde von Ihnen verlangt; 7.1.1.6 Sie haben die geltenden Steuern, Gebühren oder Zuschläge nicht entrichtet; 7.1.1.7 Sie haben keine gültigen Reisedokumente oder scheinen keine zu haben; 7.1.1.8 Sie versuchen in ein Land einzureisen, in dem Sie als Durchreisender gelandet sind oder für das Sie keine gültigen Reisedokumente besitzen bzw. nehmen wir dies an; 7.1.1.9 Sie zerstören Ihre Reisedokumente während des Flugs oder verweigern die Übergabe Ihrer Reisedokumente an die Flugzeugbesatzung gegen Quittung und auf Anfrage; 7.1.1.10 Sie legen einen Flugschein vor, den Sie unrechtmäßig in Ihren Besitz gebracht haben, der bei einer anderen Stelle als bei uns oder einem unserer bevollmächtigen Agenten erworben wurde oder der als verloren oder gestohlen gemeldet wurde, der eine Fälschung ist oder für den Sie nicht belegen können, dass Sie die Person sind, die namentlich auf dem Flugschein genannt ist oder Sie können uns Flugschein, Bordkarte oder Reisedokumente auf Anfrage nicht vorlegen; 7.1.1.11 Sie haben die Bestimmungen über die Einhaltung der Reihenfolge der Coupons oder der Nutzung nicht erfüllt oder legen einen Flugschein vor, der von anderer Seite als durch uns oder einem unserer bevollmächtigen Agenten ausgestellt oder in irgendeiner Weise geändert wurde, oder der Flugschein ist beschädigt; 7.1.1.12 Sie missachten unsere Sicherheitsbestimmungen; 7.1.1.13 Sie haben eine Bombendrohung ausgesprochen, auch wenn sich diese als falsch erwiesen hat; 7.1.1.14 Sie verweigern die Kopie Ihrer Reisedokumente durch uns nach Anforderung; 7.1.1.15 Sie haben den Abfertigungsvorgang innerhalb der Abfertigungszeiten nicht abgeschlossen oder Sie erscheinen nicht rechtzeitig am Einsteige-Gate; 7.1.1.16 Sie haben bereits eine der in Paragraf 7.1.1.1 bis 7.1.1.13 genannten Verfehlungen begangen und wir haben Gründe zur Annahme, dass sich diese wiederholen.
7.2 Folgen einer Beförderungsverweigerung oder des Ausschlusses während einer Flugreise
Wenn wir aus berechtigten Gründen, wie in Artikel 7.1 beschrieben, Ihre Beförderung verweigern oder Sie während der Reise von der Weiterbeförderung ausschließen, haben wir das Recht, alle weiteren ungenutzten Teile Ihres Flugscheins zu stornieren. Sie haben kein Recht auf Weiterbeförderung oder Rückerstattung nicht genutzter Strecken, die Ihr Flugschein ausweist. Wir übernehmen keinerlei Haftung für Folgeverluste oder -schäden, die auf die Beförderungsverweigerung oder Ihren Ausschluss von einer Flugreise zurückzuführen sind.
7.3 Besondere Betreuungswünsche
7.3.1 Für die Beförderung von alleinreisenden Kindern, Personen mit einer Behinderung, Schwangeren, Kranken oder anderen Personen, die besondere Betreuung benötigen, ist unsere vorherige Zustimmung oder die eines unserer bevollmächtigen Agenten notwendig. 7.3.2 Fluggästen, die uns zum Zeitpunkt der Flugscheinausstellung über ihre besonderen Betreuungsanforderungen informiert haben und von uns angenommen wurden, darf aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen oder besonderen Betreuungsanforderungen später nicht die Beförderung verweigert werden.
8.1 Zulässiges Gepäck
8.1.1 Das Mitführen von nicht aufgegebenem Handgepäck an Bord ist unter Einhaltung der entsprechenden Bedingungen und Einschränkungen, die Sie von uns oder unseren bevollmächtigen Agenten erfahren können, kostenlos möglich. 8.1.2 Für alle aufgegebenen Gepäckstücke wird eine Gebühr erhoben, deren Höhe davon abhängt, ob Sie die Gepäckbeförderung im Voraus gebucht haben oder erst am Flughafen bei der Abfertigung vornehmen. Die speziellen Preise hierfür sind bei uns oder unseren autorisierten Agenten auf Anfrage erhältlich. Die Tarife für aufgegebenes Gepäck gelten für die ersten 20 kg Gepäck (das aus mehreren Gepäckstücken bestehen kann). Wird Gepäck über 20 kg aufgegeben, gelten die Übergepäcktarife, wie in 8.2 unten angegeben. Separate Gebühren Diese fallen für die Beförderung von Sportgeräten und Sperrgepäck an. Die Preise hierfür sind auf unserer Website oder bei uns auf Anfrage erhältlich.
8.2 Übergepäck
8.2.1 Für die Beförderung von Gepäck über die üblichen Grenzen hinaus wird eine Übergepäckgebühr fällig. Die Preise hierfür sind bei uns auf Anfrage erhältlich. 8.2.2 Übergepäck kann nur befördert werden, wenn auf dem Flug ausreichend Platz und freies Gewicht zur Verfügung steht. Kann das Übergepäck nicht auf dem gleichen Flug befördert werden, wird es so schnell wie möglich an den ausgewiesenen Zielflughafen weitergeleitet. Flybe ist berechtigt, von Fluggästen die Abholung dieser Gepäckstücke nach Ankunft zu verlangen.
8.3 Gegenstände, die nicht als Gepäck befördert werden können
8.3.1 Auf Anfrage erteilen wir gerne Informationen zu ungeeigneten Gegenständen. Wenn wir herausfinden, dass Sie unerlaubte Gegenstände transportieren, verweigern wir die Beförderung dieser Gegenstände und möglicherweise auch die Beförderung Ihrer Person. Sie dürfen z.B. folgende Gegenstände nicht in Ihrem Gepäck mitführen (weder als aufgegebenes Gepäck noch als Handgepäck): 8.3.1.1 Gegenstände, die Flugzeug, Personen oder Eigentum an Bord gefährden können, wie in den Technische Anweisungen für die Beförderung gefährlicher Güter in der Luft der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und unseren Vorschriften beschrieben; 8.3.1.2 Gegenstände, die entsprechend den geltenden Rechtsvorschriften, Regeln oder Anordnungen des Staates, von dem aus oder in den geflogen wird, nicht befördert werden dürfen; 8.3.1.3 Gegenstände, die unserem Ermessen nach nicht für den Transport u. a. im entsprechenden Flugzeugtyp geeignet sind, weil sie als gefährlich oder unsicher gelten, wegen ihres Gewichts, ihrer Größe, ihrer Form oder ihrer Art oder weil sie zerbrechlich oder verderblich sind; 8.3.1.4 Gegenstände wie Schusswaffen und Munition, außer zu Jagd- und Sportzwecken. Waffen, wie z. B. antike Feuerwaffen, Schwerter, Messer und Ähnliche, können nach unserer Zustimmung als Gepäck eingecheckt werden, sind jedoch nicht in der Flugzeugkabine erlaubt. Schusswaffen und Munition für Jagd- und Sportzwecke dürfen als Gepäck eingecheckt werden. Schusswaffen müssen gesichert, sicher verpackt und dürfen nicht geladen sein. Das Mitführen von Munition unterliegt den oben genannten ICAO- und IATA-Bestimmungen;
8.4 Gegenstände, die nicht als Gepäck aufgegeben werden können
Im aufzugebenden Gepäck dürfen sich keine zerbrechlichen oder verderblichen Güter oder Gegenstände befinden, die einen besonderen Wert haben, wie z.B.: Geld, Kreditkarten, Schmuck, Edelmetalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, Verhandlungspapiere, Wertpapiere oder andere Wertgegenstände, Geschäftsdokumente, Reisepässe und andere Ausweisdokumente, Muster, Kunstwerke, Hausschlüssel oder Autoschlüssel, Kameras, sterbliche Überreste von Menschen wie deren Asche.
8.5 Haftungsausschluss bei Verlust oder Beschädigung
Wenn entgegen den geltenden Vorschriften Gegenstände wie in Artikel 8.3 und 8.4 beschrieben als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck mitgeführt werden, übernehmen wir keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung.
8.6 Recht auf Verweigerung der Gepäckbeförderung
8.6.1 Wir verweigern die Beförderung eines jeden unter 8.3 und 8.4 genannten Gegenstandes als Gepäck; wird das Vorhandensein dieser Gegenstände im Verlauf der Beförderung festgestellt, so kann die Weiterbeförderung abgelehnt werden. 8.6.2 Wir können die Beförderung von Gegenständen als Gepäck verweigern, die unserem Ermessen nach aufgrund ihrer Größe, Form, ihres Gewichts, Inhalts, ihrer Art oder aus Sicherheits- oder betrieblichen Gründen oder im Sinne des Wohlergehens unserer Fluggäste für die Beförderung ungeeignet sind. 8.6.3 Wir können die Annahme von Gepäck verweigern, wenn es nach unserem Ermessen nicht geeignet oder sicher in entsprechenden Behältnissen verpackt ist. Informationen zu geeigneten Verpackungen und Behältnissen stellen wir Ihnen gern auf Wunsch zur Verfügung.
8.7 Durchsuchung von Fluggast und Gepäck
8.7.1 Wir können aus Sicherheitsgründen eine Durchsuchung und Prüfung Ihrer Person sowie die Durchsuchung, Prüfung und Durchleuchtung Ihres Gepäcks durchführen. Wenn wir Sie nicht erreichen können, kann Ihr Gepäck auch in Ihrer Abwesenheit durchsucht werden, um festzustellen, ob Sie in Besitz von in Artikel 8.3 oder 8.4 genannten Gegenständen sind oder ob Ihr Gepäck entsprechende Gegenstände enthält oder ob Schusswaffen, Munition oder andere Waffen darin enthalten sind, die uns nicht entsprechend Artikel 8.3 dargelegt wurden. 8.7.2 Willigen Sie in eine Durchsuchung oder Prüfung Ihrer Person und/oder Ihres Gepäcks nicht ein, können wir Ihre Beförderung und die Ihres Gepäcks verweigern. Sofern es sich nicht auf unser Verschulden oder unsere Fahrlässigkeit zurückführen lässt, übernehmen wir keine Haftung für Schäden, die Ihnen bei der Durchsuchung oder Prüfung Ihrer Person oder bei der Durchleuchtung oder Prüfung Ihres Gepäcks entstehen.
8.8 Aufgegebenes Gepäck
8.8.1 Nachdem Sie Ihr Gepäck aufgegeben haben, nehmen wir es in unsere Obhut und geben für jedes Gepäckstück eine Gepäckmarke aus. 8.8.2 Aufgegebenes Gepäck muss mit Ihrem Namen oder einer persönlichen Kennzeichnung versehen sein. 8.8.3 Aufgegebenes Gepäck wird, wenn möglich, im selben Flugzeug mit Ihnen befördert, sofern wir aus Sicherheits- oder betrieblichen Gründen keinen anderen Flug dafür wählen. Gemäß 8.2.2 gilt: Wenn Ihr eingechecktes Gepäck auf einem späteren Flug befördert wird, stellen wir es Ihnen zu, sofern das geltende Recht nicht Ihre Anwesenheit bei der Zollabfertigung des Gepäcks erfordert.
8.9 Handgepäck
8.9.1 Für Handgepäck können wir Höchstgrenzen für Abmessungen und/oder Gewicht festlegen. Das gesamte Handgepäck muss unter dem Sitz vor Ihnen oder in den Gepäckfächern der Flugzeugkabine Platz haben. Wenn sich Handgepäck nicht ordnungsgemäß verstauen lässt, es zu schwer ist oder aus anderen Gründen als riskant eingestuft wird, müssen Sie es unter Berücksichtigung von Artikel 8.2 und 8.3 aufgeben. 8.9.2 Gegenstände, die unserem Ermessen nach nicht für die Beförderung im Frachtraum geeignet sind (wie empfindliche Musikinstrumente), und die die Anforderungen nach 8.7.1 oben nicht erfüllen, werden nur zur Beförderung in der Kabine zugelassen, wenn eine sichere Beförderung möglich ist und sie ausreichend verpackt sind. Bitte informieren Sie uns vorab, um unsere Zustimmung einzuholen. Für diese Leistung kann ein gesondertes Entgelt erhoben werden.
8.10 Abholung und Ausgabe von aufgegebenem Gepäck
8.10.1 Unter Berücksichtigung von Artikel 8.6.3 sind Sie verpflichtet, Ihr aufgegebenes Gepäck sofort bei Bereitstellung am Bestimmungsort oder am Ort der Flugunterbrechung abzuholen. Wenn dies nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, können wir hierfür eine Lagergebühr in Rechnung stellen. Wenn Sie Ihr aufgegebenes Gepäck nicht innerhalb von drei (3) Monaten nach Bereitstellung einfordern, können wir darüber verfügen, ohne Sie darüber zu informieren oder Ihnen gegenüber haftbar zu werden. 8.10.2 Die Ausgabe von aufgegebenem Gepäck ist nur gegen Vorlage des Gepäckscheins und der Gepäckmarke möglich. 8.10.3 Wenn eine Person aufgegebenes Gepäck abholen möchte und keinen Gepäckschein vorlegen und das Gepäck mittels Gepäckmarke identifizieren kann, liefern wir das Gepäck nur aus, wenn die Person ihr Recht an diesem Gepäck zu unserer Zufriedenheit anderweitig glaubhaft macht.
8.11 Tiere
8.11.1 Hunde und Katzen.
Unter Voraussetzung unserer Zustimmung ist die Beförderung von Katzen und Hunden im Flugzeug als Fracht möglich und wird in diesem Fall mit dem entsprechenden Frachtbeförderungstarif berechnet (Voraussetzung ist die Vorlage evtl. zusätzlicher Dokumentation und die Begleichung der für Abflug- und Bestimmungsflughafen geltenden Abwicklungsgebühren), sofern folgende Bedingungen eingehalten werden:- 8.11.1.1 Vorlage der Buchungsbestätigung vor Beförderung des Tiers; 8.11.1.2 Zahlung der geltenden Frachtgebühren; 8.11.1.3 Vorlage eines gültigen Gesundheitszeugnisses, das von einem Tierarzt ausgestellt wurde; und
8.11.1.4 das Tier ist mindestens 12 Wochen alt.
8.11.2 Begleithunde
Begleithunde können nur auf Flügen innerhalb Großbritanniens in der Kabine mitgeführt werden. Auf Auslandsflügen können Begleithunde nur im Frachtraum mitreisen. Sofern zulässig, können Begleithunde, die behinderte Fluggäste begleiten, kostenlos zusätzlich zum normalen Gepäck befördert werden, sofern die von uns angegebenen Bedingungen erfüllt sind, die Sie auf Wunsch bei uns erhalten.
8.11.3 Andere Tiere
Für die Beförderung anderer Tiere benötigen Sie vor Reiseantritt unsere vorherige schriftliche Zustimmung. Nähere Einzelheiten erfahren Sie von uns auf Anfrage.
8.11.4 Verweigerungsrecht. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung von Tieren nach eigenem Ermessen zu verweigern. Jede Beförderung muss den in der aktuellen Ausgabe der IATA Live Animals Regulations spezifizierten Beförderungsbedingungen entsprechen.
8.11.5 Haftungsbeschränkung
8.11.5.1 In Bereichen, die nicht den Haftungsvorschriften der IATA unterstehen, übernehmen wir keine Haftung für Verletzungen oder Verluste, spätere Erkrankungen oder den Tod eines Tiers, das von uns befördert wurde, es sei denn, dies ist auf grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen. 8.11.5.2 Wir übernehmen keine Haftung für Tiere, die nicht über die notwendigen Ein- und Ausreise-, Gesundheits- und sonstigen Dokumente für die Einreise in oder die Reise durch ein Land, einen Bundesstaat oder ein Territorium verfügen. Die Person, die das Tier mitführt, ist für alle Bußgelder, Kosten, Verluste und Haftungsansprüche verantwortlich, die uns daraus entstehen.
8.12 Gegenstände, die vom Sicherheitspersonal entfernt wurden
8.12.1 Wir übernehmen keine Haftung für Gegenstände, die vom Flughafensicherheitspersonal entsprechend den geltenden Vorschriften aus Ihrem Gepäck entnommen werden, unabhängig davon, ob die betroffenen Gegenstände dann vom Flughafensicherheitspersonal einbehalten oder zerstört oder an uns weitergegeben werden.
8.13 Vorschriften zum Umgang mit den sterblichen Überresten von Menschen
8.13.1 Das Mitführen von menschlichen Überresten ist nur als Fracht möglich und erfordert unser vorheriges Einverständnis sowie eine sichere Verpackung in einem geeigneten Behältnis. 8.13.2 Die Beförderung von Totenasche ist entsprechend unseren Bestimmungen möglich. Eine Kopie der Sterbeurkunde und der Feuerbestattung müssen sich bei der Asche befinden, die sicher in einem geeigneten Behältnis verpackt im Handgepäck mitzuführen ist. Die Mitarbeiter der Gepäckabfertigung sind über das Mitführen von Totenasche bei der Abfertigung in Kenntnis zu setzen.
9.1 Flugpläne
9.1.1 Die in den Flugplänen genannten Flugzeiten können sich zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung und Ihrem Reiseantritt ändern. Wir können hierfür keine Garantie geben. Diese Zeiten bilden keinen Teil des Vertrags, den wir mit Ihnen geschlossen haben. 9.1.2 Vor der Annahme Ihrer Buchung informieren wir Sie über die planmäßige Abflugzeit, die zum jeweiligen Zeitpunkt gilt und auf Ihrem Ticket angegeben wird. Nach Ausstellung des Tickets kann eine Änderung der planmäßigen Abflugzeit notwendig werden. Wenn Sie uns Ihre Kontaktdaten zur Verfügung stellen, bemühen wir uns, Sie über entsprechende Änderungen in Kenntnis zu setzen. Wenn nach Kauf des Tickets wesentliche Änderungen bei der planmäßigen Abflugzeit auftreten, die für Sie inakzeptabel sind, und wir Sie auf keinen anderen Flug umbuchen können, der Ihren Anforderungen entspricht, können Sie gemäß Artikel 10.2 eine Rückerstattung erhalten. 9.1.3 Wir ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um Verzögerungen bei Ihrer Beförderung und der Ihres Gepäcks zu vermeiden.
9.2 Flugstornierung und Abweisung von Fluggästen
9.2.1 Um Stornierungen von Flügen zu vermeiden, können wir unter außergewöhnlichen Umständen dafür sorgen, dass ein Flug in unserem Auftrag von einer anderen Fluggesellschaft und/oder in einem anderen Flugzeug durchgeführt wird. 9.2.2 Wenn ein Flug storniert werden muss oder wir Fluggäste abweisen müssen, obwohl für sie Plätze reserviert sind, werden wir den betroffenen Fluggästen entsprechend dem geltenden Recht eine Entschädigung anbieten.
10.1 Anrecht auf Entschädigung
10.1.1 Ein Flugschein oder ein ungenutzter Teil eines Flugscheins wird entsprechend den geltenden Tarifbestimmungen und Vorschriften wie folgt rückerstattet: 10.1.1.1 Vorbehaltlich anderer Angaben in diesem Artikel, erhält die Person, die den Flugschein bezahlt hat, die Rückerstattung unter Vorlage eines angemessenen Zahlungsbelegs; 10.1.1.2 Wenn der Flugschein von einer anderen Person bezahlt wurde als auf dem Flugschein angegeben und der Flugschein eine Rückerstattungseinschränkung ausweist, erhält nur die Person, die den Flugschein bezahlt hat, die Rückerstattung. 10.1.3 Mit Ausnahme von verlorenen Flugscheinen erfolgt die Rückerstattung nur unter Vorlage des Flugscheins und sämtlicher ungenutzter Flugcoupons.
10.2 Unfreiwillige Rückerstattungen
10.2.1 Wenn ein Flug storniert werden muss, ein Flug nicht in einem dem Flugplan entsprechend akzeptablen Zeitraum durchgeführt werden kann, keine Landung am Ziel oder Zwischenlandung möglich ist oder Sie einen Anschlussflug versäumen, für den Ihr Gepäck bereits durchgehend aufgegeben ist, wird folgender Betrag rückerstattet: 10.2.1.1 wenn noch kein Teil des Flugscheins genutzt wurde, wird ein Betrag entsprechend des geleisteten Flugpreises rückerstattet; 10.2.1.2 wenn ein Teil des Flugscheins bereits genutzt wurde, wird mindestens die Differenz zwischen bezahltem Preis und geltendem Preis für die bereits geflogene Strecke rückerstattet.
10.3 Freiwillige Rückerstattungen
10.3.1 Wenn Sie aus anderen Gründen als in 10.2 angegeben ein Recht auf eine Rückerstattung Ihres Flugpreises haben, wird folgender Betrag rückerstattet: 10.3.1.1 wenn noch kein Teil des Flugscheins genutzt wurde, wird ein Betrag entsprechend des geleisteten Flugpreises rückerstattet, abzüglich der geltenden Service- oder Stornierungsgebühren; 10.3.1.2 wenn ein Teil des Flugscheins bereits genutzt wurde, wird mindestens die Differenz zwischen bezahltem Flugpreis und dem geltenden Flugpreis zwischen den Orten rückerstattet, für die der Flugschein bereits genutzt wurde, abzüglich der geltenden Service- oder Stornierungsgebühren.
10.4 Rückerstattung für einen verlorenen Flugschein
10.4.1 Wenn Sie einen Flugschein oder Teile daraus verlieren, erhalten Sie gegen Vorlage einer ordentlichen Verlustanzeige und gegen eine angemessene Verwaltungsgebühr eine Rückerstattung, nachdem die Gültigkeit abgelaufen ist und folgende Voraussetzungen erfüllt werden: 10.4.1.1 weder der verlorene Flugschein noch ein Teil davon wurde genutzt, bereits rückerstattet oder ersetzt (außer Nutzung, Rückerstattung oder Ersatz durch uns oder einen Dritten lies sich auf unser eigenes fahrlässiges Handeln zurückführen); 10.4.1.2 die Person, die die Rückerstattung erhält, versichert uns in der von uns vorgegebenen Form, den Rückerstattungsbetrag zurückzugeben, im Falle von Betrug und/oder der Nutzung des verlorenen Flugscheins oder Teilen daraus durch einen Dritten (außer der Betrug oder die Nutzung durch einen Dritten lässt sich auf unser eigenes fahrlässiges Handeln zurückführen). 10.4.2 Wenn wir oder ein bevollmächtigter Agent einen Flugschein oder Teile daraus verlieren, tragen wir hierfür die Verantwortung.
10.5 Anrecht auf Rückerstattung
10.5.1 Wir können die Rückerstattung ablehnen, wenn der entsprechende Antrag erst nach Ablauf der Gültigkeit des Flugscheins gestellt wird. 10.5.2 Wir können die Rückerstattung für einen Flugschein ablehnen, der uns oder einem behördlichen Vertreter als Beleg für die Ausreiseabsichten aus einem Land vorgelegt wird, sofern nicht zufriedenstellend belegt werden kann, dass Sie berechtigt sind, im Land zu bleiben oder dass Sie das Land auf anderem Wege verlassen. 10.5.3 Wir können die Rückerstattung unter den in Artikel 7.2 genannten Umständen ablehnen.
10.6 Währung
Wir behalten uns das Recht vor, die Rückerstattung in gleicher Form und Währung wie die Bezahlung vorzunehmen.
10.7 Zuständigkeit für die Flugscheinrückerstattung
Eine freiwillige Rückerstattung erfolgt nur durch die Fluggesellschaft, die den Flugschein ursprünglich ausgestellt hat oder durch den bevollmächtigten Agenten.
11,1 Allgemeines
Wenn Ihr Verhalten an Bord unserem Ermessen nach eine Gefährdung von Flugzeug, Personen oder Eigentum an Bord darstellt oder die Besatzung an der Ausführung ihrer Pflichten hindert, oder Sie den Anweisungen der Besatzung z. B. hinsichtlich Rauchen oder Alkohol- oder Drogenkonsum, nicht Folge leisten oder sich so verhalten, dass andere Fluggäste oder die Besatzung dadurch belästigt, gestört, geschädigt oder verletzt werden, behalten wir uns das Recht vor, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen, die wir für notwendig halten, um die Fortführung dieses Verhaltens zu unterbinden, z.B. durch Inhaftnahme. Sie können jederzeit von Bord verwiesen werden. Die Weiterreise kann Ihnen versagt werden. Außerdem müssen Sie mit rechtlichen Maßnahmen für die an Bord begangenen Regelverletzungen rechnen.
11.2 Zahlung der Kosten durch Umwege
Wenn wir infolge von Fehlverhalten, wie in Artikel 11 beschrieben, gezwungen sind, das Flugzeug an einen anderen Flughafen zu leiten, um Sie von Bord zu bringen, tragen Sie alle Kosten, die aus diesem Umweg entstehen.
11.3 Elektronische Geräte
Aus Sicherheitsgründen können wir den Betrieb von elektronischen Geräten an Bord verbieten oder einschränken, darunter u.a. den von Mobiltelefonen, Laptop-Computern, tragbaren Aufzeichnungsgeräten, CD-Playern, elektronischen Spielen oder Übertragungsgeräten sowie funkgesteuertem Spielzeug und Walkie-Talkies. Der Betrieb von Hörhilfen und Herzschrittmachern ist erlaubt.
12.1 Bei der Organisation von Zusatzleistungen über Dritte, die über Luftbeförderung oder die Ausstellung von Flugscheinen oder Gutscheinen für den Transport hinausgehen, oder von Services (außer Flugtransport) wie Hotelreservierung oder Autovermietung, übernehmen wir lediglich eine Vermittlerrolle. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Drittanbieters.
12.2 Die vorliegenden Beförderungsbedingungen gelten ganz oder teilweise für den Bodentransport, sofern nicht anders angegeben.
13,1 Allgemeines
13.1.1 Sie sind für die Beschaffung aller erforderlichen Reisedokumente und Visa sowie für die Einhaltung der Rechtsvorschriften, Auflagen, Anweisungen, Anforderungen und Reisebedingungen verantwortlich, die für die Länder gelten, aus denen, in die oder über die Sie reisen. 13.1.2 Wir übernehmen keine Verantwortung, wenn ein Fluggast nicht über die notwendigen Dokumente oder Visa verfügt oder nicht den Rechtsvorschriften, Auflagen, Anordnungen, Anforderungen, Regeln oder sonstigen Bedingungen entspricht.
13.2 Reiseunterlagen
Sie sind verpflichtet, vor Reiseantritt alle notwendigen Ausreise-, Einreise-, Gesundheits- und sonstigen Dokumente vorzulegen, die laut Rechtsvorschriften, Auflagen, Anordnungen, Anforderungen oder sonstigen Regeln der betroffenen Länder vorgeschrieben sind. Außerdem muss es uns erlaubt sein, davon entsprechende Kopien anzufertigen und aufzubewahren. Wir behalten uns das Recht vor, die Beförderung zu verweigern, wenn Sie den entsprechenden Anforderungen nicht nachkommen oder Ihre Reisedokumente nicht in Ordnung zu sein scheinen.
13.3 Einreiseverweigerung
Wenn Ihnen die Einreise in ein Land verweigert wird, tragen Sie alle damit verbundenen Bußgelder oder Gebühren, die uns von staatlicher Seite auferlegt werden, sowie die Kosten für Ihren Transport aus dem betroffenen Land. Eine Rückerstattung der Reisekosten bis zu dem Ort, wo Ihnen die Einreise verweigert wird oder wo Sie abgewiesen werden, ist nicht möglich.
13.4 Verantwortung des Fluggasts für Bußgelder, Haftkosten usw.
Für den Fall, dass uns irgendwelche Bußgelder oder Strafen oder sonstige Kosten entstehen, weil Sie die Rechtsvorschriften, Regelungen, Anordnungen, Anforderungen oder Reisebedingungen der betreffenden Länder nicht erfüllen, oder die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen, sind Sie nach Aufforderung zur Rückerstattung jeder Summe verpflichtet, die gegen uns erhoben wurde oder die uns entstanden ist. Wir haben die Möglichkeit, diese Kosten mit dem ungenutzten Teil des Flugscheins oder Ihren sonstigen Mitteln, die sich in unserem Besitz befinden, zu verrechnen.
13.5 Zollkontrolle
Bei Bedarf müssen Sie bei der Kontrolle Ihres Gepäcks durch den Zoll oder eine andere staatliche Behörde anwesend sein. Wir übernehmen keine Haftung für Verluste oder Schäden infolge dieser Kontrollen oder für den Fall, dass Sie dieser Anforderung nicht nachkommen.
13.6 Sicherheitskontrollen
Sie sind aufgefordert, sich den Sicherheitskontrollen durch Behörden, Flughafenmitarbeiter, Fluggesellschaften oder uns zu unterziehen.
Die Beförderung über einen Flugschein oder einen Anschlussflugschein, die von uns oder durch eine andere Fluggesellschaft durchgeführt wird, wird nach Abkommenszwecken als eine einzige Reise betrachtet. Beachten Sie jedoch auch Artikel 15.5.1.
15.1 Anwendbarkeit
Die Haftung der einzelnen Fluggesellschaften, die ihre Reise durchführen, wird durch die jeweiligen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaften festgelegt. Unsere Haftungsbedingungen sind wie folgt:
15.2 Geltende Regeln
Vorbehaltlich anderer Angaben in diesem Artikel erfolgt die Beförderung entsprechend den Haftungsregelungen in der Verordnung EG Nr. 2027/97 (in der Fassung der Verordnung EG Nr. 889/2002).
15.3 Tod oder Verletzungen von Fluggästen
15.3.1 Unsere Haftung für Schäden, die zum Tode, zur Verletzung oder zu sonstigen körperlichen Schädigungen eines Fluggastes bei einem Unfalls führen, unterliegt weder gesetzlich noch vertraglich oder durch ein Abkommen irgendwelchen Einschränkungen. 15.3.2 Die Versicherungspflicht gemäß Artikel 7 der Verordnung des Rates (EEC) 2407/92 gilt bis zur Haftungsgrenze wie in Artikel 15.3.3 unten beschrieben und in angemessenem Umfang darüber hinaus. 15.3.3 Für Schäden bis zu einem Gegenwert von 100.000 Sonderziehungsrechten gelten keine Haftungsausschlüsse oder -einschränkungen. 15.3.4 Unbeschadet den Erläuterungen in Artikel 15.3.3 gilt: Wenn wir belegen können, dass der Schaden durch fahrlässiges Verhalten des verletzten oder verstorbenen Fluggastes verursacht oder mit verursacht wurde, sind wir vollständig oder ganz von unserer Verantwortung entsprechend der geltenden Rechtsprechung entbunden. 15.3.5 Wir leisten unmittelbar und in jedem Fall spätestens 15 Tage nach Feststellung der Identität der entschädigungsberechtigten Person alle notwendigen Vorauszahlungen, die den direkten finanziellen Bedürfnissen der Person entsprechen und der Schwere des Falls angemessen sind. 15.3.6 Ohne Artikel 15.3.5 in irgendeiner Weise zu berühren, beträgt eine Vorableistung im Todesfall mindestens den Gegenwert von 16.000 Sonderziehungsrechten pro Fluggast. 15.3.7 Eine Vorableistung stellt keinerlei Haftungseingeständnis dar und kann mit späteren Leistungen im Haftungsfall verrechnet werden, ist jedoch nicht rückzuerstatten, außer in den in Artikel 15.3.4 genannten Fällen oder wenn sich später herausstellt, dass die Person, die die Vorableistung empfangen hat, den Schaden durch Fahrlässigkeit verursacht oder mit verursacht hat, oder nicht entschädigungsberechtigt ist. 15.3.8 Wir übernehmen keine Haftung für Erkrankungen, Verletzungen, Behinderungen oder Ihren Tod, wenn sich dies bzw. diese auf Ihren physischen Zustand oder eine Verschlechterung dieses Zustands zurückführen lässt bzw. lassen.
15.4 Gepäck
15.4.1 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden an nicht aufgegebenem Gepäck, sofern diese nicht auf unser fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. 15.4.2 Vorbehaltlich Vorsatz oder Unterlassung, durch den/die ein Schaden herbeigeführt wird, oder in Falle von Fahrlässigkeit und dem Wissen, dass dadurch ein Schaden möglich ist, beschränkt sich unsere Haftung im Falle eines Schadens am Gepäck auf den Umfang wie im Abkommen beschrieben, also maximal 1.000 Sonderziehungsrechte pro Fluggast, sofern uns bei der Abfertigung kein höherer Gepäckwert mitgeteilt wurde und hierfür nach Aufforderung unsererseits ein Zusatzentgelt geleistet wurde. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den höheren erklärten Wert beschränkt (sofern dieser höhere Wert dem tatsächlichen Wert für den Fluggast am Bestimmungsort entspricht). 15.4.3 Für den Fall, dass die geltende Gesetzgebung andere Haftungsgrenzen vorgibt, gelten diese abweichenden Grenzen. 15.4.4 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch Ihr Gepäck verursacht werden. Sie sind für alle Schäden verantwortlich, die Ihr Gepäck an anderen Personen oder Eigentum, einschließlich an unserem Eigentum, verursacht. 15.4.5 Wir übernehmen keinerlei Haftung für Schäden an Gegenständen, die unrechtmäßig im Gepäck gemäß Artikel 8.3 und Artikel 8.4 mitgeführt werden, darunter zerbrechliche oder verderbliche Güter und besondere Wertgegenstände.
15.5 Allgemeines
15.5.1 Bei Ausstellung eines Flugscheins oder bei der Abfertigung von Gepäck für die Beförderung mit einer anderen Fluggesellschaft agieren wir lediglich als Mittler im Auftrag der anderen Fluggesellschaft. Im Zusammenhang mit aufgegebenem Gepäck können Sie jedoch eine Schadensersatzforderung an den ersten oder letzten Luftfrachtführer stellen. 15.5.2 Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die aus der Erfüllung von Rechtsvorschriften oder sonstigen staatlichen Auflagen oder Regelungen oder daraus entstehen, dass Sie die sich hieraus ergebenden Pflichten nicht erfüllen. 15.5.3 Vorbehaltlich der Angaben an anderer Stelle in den vorliegenden Beförderungsbedingungen oder in geltendem Recht, übernehmen wir ausschließlich die Haftung für ersatzpflichtige Schäden bei einem entsprechenden Nachweis. 15.5.4 Der Beförderungsvertrag, einschließlich der vorliegenden Beförderungsbedingungen und Haftungseinschränkungen und -ausschlüsse, gilt für die von uns bevollmächtigen Agenten, Bediensteten, Mitarbeiter und Vertreter im gleichem Umfang wie für uns selbst. Der Gesamtbetrag, der von uns und von den von uns bevollmächtigten Agenten, Mitarbeitern, Vertretern und anderen Personen zu leisten ist, darf unsere eigenen geltenden Haftungshöchstgrenzen nicht überschreiten. 15.5.5 Sofern nichts anderes ausdrücklich vorgesehen ist, hat keine dieser Beförderungsbedingungen den Verzicht auf einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung unsererseits nach dem Abkommen oder dem anwendbaren Recht zum Inhalt. 15.5.6 Keine dieser Beförderungsbedingungen hat den Verzicht auf einen Haftungsausschluss oder eine Haftungsbeschränkung unsererseits zum Inhalt gegenüber einer öffentlichen sozialen Versicherungsinstanz oder einer Person, die schadensersatzpflichtig für Tod, Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung eines Fluggastes ist.
16.1 Anzeige von Schäden
16.1.1 Nimmt der Inhaber des Gepäckscheins das Gepäck ohne Beanstandung bei der Auslieferung an, so wird vermutet, dass das Gepäck in gutem Zustand und entsprechend dem Beförderungsvertrag ausgeliefert worden ist. Bei Gepäckschaden ist jede Klage ausgeschlossen, wenn Sie uns nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, jedenfalls aber spätestens sieben (7) Tage nach Erhalt des Gepäcks, davon unterrichten. Wenn Sie eine Klage einreichen oder Ersatzansprüche wegen Verspätung von aufgegebenem Gepäck fordern möchten, müssen Sie uns innerhalb von 21 Tagen nach Bereitstellung des Gepäcks darüber benachrichtigen. Jede dieser Benachrichtigungen bedarf der Schriftform.
16.2 Ausschlussfrist für Klagen
16.2.1 Die Klage auf Schadensersatz für Schäden jeglicher Art kann nur binnen einer Ausschlussfrist von zwei Jahren erhoben werden, gerechnet vom Tag der Ankunft am Bestimmungsort oder vom Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen müssen oder vom Tag, an dem die Beförderung abgebrochen wurde. 16.2.2 Die Berechnung der Frist bestimmt sich nach dem Recht des angerufenen Gerichts.
Die Beförderung von Fluggästen und Gepäck unterliegt zudem verschiedenen weiteren Bedingungen und Vorschriften. Diese Vorschriften und Bedingungen sind veränderbar und müssen unbedingt beachtet werden. Sie beziehen sich u.a. auf Folgendes: Beförderung von alleinreisenden Kindern, Schwangeren, Fluggästen mit Mobilitätseinschränkungen und kranken Fluggästen; Einschränkungen bei der Nutzung von elektronischen Geräten und Gegenständen, der Konsum von alkoholischen Getränken an Bord. Alle entsprechenden Vorschriften sind auf Wunsch bei uns erhältlich.
Die Überschriften der einzelnen Artikel in diesen Beförderungsbedingungen dienen lediglich der Übersicht und stellen keine Interpretation oder Deutung des Inhalts dar.
Sofern nicht anders im Abkommen oder in geltendem Recht vorgegeben, unterliegen alle Rechtsvorschriften, Anordnungen und Anforderungen, auf denen diese Beförderungsbedingungen und jede Beförderung (von Fluggästen und Gepäck), der wir zustimmen, beruhen, Englischem Recht. Alle Rechtsstreitigkeiten zwischen uns und unseren Fluggästen infolge der Beförderung unterliegen der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit von England und Wales.