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Allgemeine Betreuung
Rollstuhlfahrer
Reisen während der Schwangerschaft



Allgemeine Betreuung

Wir bieten Ihnen gerne eine umfassende Beratung und sorgen für die nötige Betreuung. Sind Sie als behindert anerkannt, werden Sie von den Gebühren für diesen Service freigestellt. Andernfalls sind wir berechtigt, Ihnen jegliche für uns entstehende Kosten zu berechnen. Wir empfehlen Fluggästen, die eine besondere Betreuung angefordert haben, mindestens 60 Minuten vor geplantem Abflug einzuchecken. Sollten Sie oder eine mitreisende Person während des Flugs oder am Flughafen eine besondere Betreuung benötigen, teilen Sie uns dies bitte mindestens 48 Stunden vor Abflug mit. Wenden Sie sich hierfür bitte an unser Callcenter unter 0871 700 0535 (10p/min; evtl. höhere Kosten für Anrufe von Mobiltelefonen oder aus bestimmten Netzen).

Rollstuhlfahrer

Wenn Sie oder ein Mitreisender auf einen Rollstuhl angewiesen sind oder Ihre Mobilität eingeschränkt ist, bieten wir Ihnen die Begleitung bis zur Treppe der Maschine oder zu Ihrem Sitzplatz an. Es können sowohl manuelle als auch elektrische Rollstühle im Frachtraum der Maschine transportiert werden. Elektrische Rollstühle dürfen nur mit Trockenzellenbatterien betrieben werden. Die Beförderung von Rollstühlen mit Nasszellenbatterien ist aus Sicherheitsgründen leider nicht möglich. Sollte der Rollstuhl nicht zusammenfaltbar sein, benötigen wir die Abmessungen des Rollstuhls (Höhe, Breite, Tiefe), bevor wir die Beförderung genehmigen können.
Aus Sicherheitsgründen dürfen wir pro Maschinentyp nur eine bestimmte Anzahl an Fluggästen mit eingeschränkter Mobilität befördern. Bitte wenden Sie sich an das Flybe Kunden-Callcenter, um die bestmögliche Betreuung zu erhalten. Tel: 0871 700 0535 (10p/min; evtl. höhere Kosten für Anrufe von Mobiltelefonen oder aus bestimmten Netzen).

Flybe haftet nur beschränkt für Schäden, die an Gepäck, zerbrechlichen Gegenständen oder Wertgegenständen auftreten können. Es liegt im Interesse des Fluggastes, für eine angemessene Reiseversicherung zu sorgen, oder eine Versicherung speziell für die Gegenstände, welche an Bord oder im Frachtraum der Maschine befördert werden, abzuschließen.

Reisen während der Schwangerschaft

Bei einer Schwangerschaft von weniger als 27 Wochen gelten keine besonderen Bestimmungen. Von der 28. bis hin zur 33. Woche benötigen wir ein ärztliches Attest, dass Ihre Eignung zur Flugreise bestätigt. Das Attest muss beim Einchecken vorgelegt werden. Die Beförderung von Fluggästen, die in der 34. Woche oder darüber hinaus schwanger sind, ist ausgeschlossen.



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